Der „Tag der Arbeit“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
„Christi Himmelfahrt“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
„Pfingstmontag“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
„Fronleichnam“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
„Allerheiligen“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.