Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 23.09.2021 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 27.10.2021 um 20.00 Uhr findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Es findet eine erneute Vorstandswahl statt, da bei der Jahreshauptversammlung kein neuer Vorstand zustande kam. Sollte die Wahl mangels Kandidatinnen und Kandidaten wieder nicht durchgeführt werden können, droht dem Förderverein die Auflösung.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.