[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.