Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 23.09.2021 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 27.10.2021 um 20.00 Uhr findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Es findet eine erneute Vorstandswahl statt, da bei der Jahreshauptversammlung kein neuer Vorstand zustande kam. Sollte die Wahl mangels Kandidatinnen und Kandidaten wieder nicht durchgeführt werden können, droht dem Förderverein die Auflösung.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Frau Zeiger bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Klasse 1a am 10.01., 20.01. und 28.01.2022 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.