In der Turnhalle beginnt gegen 10.00 Uhr eine kleine Einschulungsfeier, wo Ihnen auch die Klassenleitungen (Klasse 1a: Frau Zeiger; Klasse 1b: Frau Schmitt (Französisch bilingual)) vorgestellt werden.
Bitte beachten Sie zur Einschulungsfeier die folgenden Hinweise:
- An der Einschulungsfeier können aus Platzgründen diesmal leider nur die Erstklässler/innen und jeweils zwei Begleitpersonen teilnehmen.
- Die Anzahl der Gäste ist so zu bemessen, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt ist. Dieser Mindestabstand gilt nicht für Menschen, die in einem Haushalt leben. Eltern können also direkt mit ihren Kindern zusammensitzen. Dementsprechend werden immer drei Sitzplätze in der Halle zusammenstehen (Erstklässler/in plus beide Elternteile), jeweils im Abstand von 1,5 Metern zur nächsten Dreiersitzgruppe. Damit wird die Halle nahezu ausgefüllt sein und es können auch an der Einschulungsfeier leider nicht die Schulgemeinschaft, Kindergartenkinder etc. teilnehmen. Lediglich für einzelne Programmbeiträge kommen die entsprechenden Schülerinnen und Schüler nach vorne in der Turnhalle.
- Eine tagesaktuelle Dokumentation der Anwesenden muss erfolgen. Bitte tragen Sie sich am Eingang mit Unterschrift entsprechend ein. Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe erfolgt analog zu der oben beim Gottesdienst genannten Weise. Wenn Sie dazu Fragen haben sollten, informieren wir Sie auf Anfrage selbstverständlich gerne.
- Die Räume sind vor und nach der Veranstaltung gut zu lüften.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen gesund sein, sie dürfen insbesondere keine Symptome einer akuten Erkältung oder Atemwegserkrankung zeigen.
- Die sonstigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und der allgemeinen Hygiene zur Reduzierung des Infektionsrisikos müssen beachtet werden. Bitte helfen Sie mit! Tragen Sie und Ihr Kind (außer am Sitzplatz) eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie stets zu anderen Kindern und deren Eltern einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern. Bitte waschen Sie sich im Eingangsbereich die Hände oder nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel.
Am Ende der Einschulungsfeier werden die Erstklässler/innen jeweils klassenweise einzeln aufgerufen. Sobald alle Kinder einer Klasse vollzählig sind, gehen diese mit der Klassenleitung nach oben in den entsprechenden Klassenraum und haben dort bis 12.00 Uhr Unterricht.
Leider können wir in diesem Jahr aufgrund der geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen und der fehlenden Platzverhältnisse (Abstandsgebot) kein Elterncafé anbieten. Daher können die Eltern nach der Einschulungsfeier (mit Maske und Abstand) in der Turnhalle warten und ihre Kinder ab 12.00 Uhr vor der Turnhalle wieder in Empfang nehmen und einen möglichst schönen restlichen ersten Schultag verbringen.
Es tut uns leid, dass wir nicht in der gewohnten Weise den ersten Schultag so gebührend feiern können wie sonst, aber die aktuellen Bestimmungen lassen dies einfach nicht zu.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Die Aufnahmen werden gemacht von der Foto Raabe GmbH.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 23.09.2021 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
Unsere Schulzahnärztin, Frau Lotta Oittinen, besucht regelmäßig unsere Grundschule, um die Kinder bzgl. der Zahnhygiene zu beraten und zu sensibilisieren.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 27.10.2021 um 20.00 Uhr findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Es findet eine erneute Vorstandswahl statt, da bei der Jahreshauptversammlung kein neuer Vorstand zustande kam. Sollte die Wahl mangels Kandidatinnen und Kandidaten wieder nicht durchgeführt werden können, droht dem Förderverein die Auflösung.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.