An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ist ein Grillnachmittag in der Schule meistens ein besonderes und unvergessliches Erlebnis. Das gemeinsame Grillen und Spielen mit Mitschülerinnen und Mitschülern zu erleben, schafft ein größeres Gemeinschaftsgefühl, ist mit spannenden Momenten verbunden und hinterlässt einen bleibenden Eindruck.
Nähere Informationen zum Grillnachmittag erhalten die Klasseneltern rechtzeitig von der Klassenleitung.
Im Anschluss an den Abschlussgottesdienst findet die Abschiedsfeier für die vierte Klasse in der Turnhalle der Grundschule Trier-Zewen statt.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Am Ende der Einschulungsfeier werden die Erstklässler/innen jeweils klassenweise einzeln aufgerufen. Sobald alle Kinder einer Klasse vollzählig sind, gehen diese mit der Klassenleitung in den entsprechenden Klassenraum und haben dort bis 12.00 Uhr Unterricht.
Für die Eltern der Schulneulinge findet in dieser Zeit ein „Eltern-Café“ in der Mensa unserer Schule statt.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2024/25
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 1a und 1b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Klassenelternsprecher und -Vertretungen sein.