[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Frau Heckmann bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Erstklässler vom 27.-30. Januar 2020 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]
Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Heil an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2019/2020 sind das folgende Wettkämpfe:
- 08.11.2019: Basketball
- 24.01.2020: Turnfest (gemischt)
- 12.02.2020: Tanzen
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Jungen)
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Mädchen)
- 13.03.2020: Schwimmfest (gemischt)
- 20.05.2020: Fußball (Jungen)
- 20.05.2020: Fußball (Mädchen)
- 09.06.2020: Leichtathletiksportfest (gemischt)
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!
Wie in jedem Jahr feiern wir auch 2020 mit Herrn Pastor Hohn einen Gottesdienst an Aschermittwoch. Die Bezeichnung Aschermittwoch kommt von dem Brauch, an diesem Tag im Gottesdienst die Asche der verbrannten Palmzweige des Vorjahres zu weihen und die Gläubigen mit einem Kreuz aus dieser Asche zu bezeichnen. Der Empfang des Aschenkreuzes gehört zu den heilswirksamen Zeichen, den Sakramentalien.
Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Heil an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2019/2020 sind das folgende Wettkämpfe:
- 08.11.2019: Basketball
- 24.01.2020: Turnfest (gemischt)
- 12.02.2020: Tanzen
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Jungen)
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Mädchen)
- 13.03.2020: Schwimmfest (gemischt)
- 20.05.2020: Fußball (Jungen)
- 20.05.2020: Fußball (Mädchen)
- 09.06.2020: Leichtathletiksportfest (gemischt)
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!
Der Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ feiert in diesem Jahr ein besonderes Jubiläum. Er wird 50 Jahre alt. Im Rahmen dessen sind die einzelnen Bundesländer gebeten worden, dieses Jubiläum auch in den Ländern „zu feiern“. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium wird aus diesem Grund am 02.03.2020 in Trier die Landesentscheide in den Sportarten Badminton, Basketball, Handball, Tischtennis und Volleyball austragen, bei denen sich die siegreichen Mannschaften für das Bundesfinale in Berlin qualifizieren. 600 Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte werden erwartet.
Für die Durchführung dieser schulsportlichen Wettbewerbe werden mehrere Hallen benötigt. Es ist beabsichtigt, die Tischtennis-Wettbewerbe (einschließlich „Jugend trainiert für Paralympics) in der Halle in Trier-Zewen durchzuführen, da sich dort u.a. das entsprechende Equipment befindet.
Aus diesem Grund können an diesem Tag kein Schulsportunterricht und keine GTS-AGs in der Halle stattfinden.
Die Anmeldung von „Kann-Kindern“ zum Schulbesuch der Grundschule zum 01.08.2020 ist an unserer Schule möglich am Dienstag, 3. März 2020, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
im Sekretariat unserer Schule.
Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie im Sekretariat unserer Schule auch gerne einen Alternativtermin vereinbaren.
Textauszüge:
Schulgesetz § 58
Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung vom Schulbesuch
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10
Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[Hinweis: Das Sekretariat unserer Schule ist nur dienstags besetzt. Da die beiden Dienstage in der zweiten Februarhälfte unterrichtsfrei sind (Winterferien bzw. beweglicher Ferientag) ist das Sekretariat nicht besetzt und daher eine Anmeldung in der zweiten Februarhälfte nicht möglich. Deshalb erfolgt die Anmeldung am ersten Dienstag im März,]