Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2020/21
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2020/2021 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.
Die Fotoaufnahmen werden gemacht von der
Memory-Fotolabor GmbH & Co. KG.
Am Dienstag, 27.08.2019 finden um 19.30 Uhr im jeweiligen Klassenraum der Kinder die Elternabende der Klassen 1, 2a und 2b statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten Sie per Sdui.