Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Herrn Marko Nenno und Herrn Martin Haupenthal.
An diesem Termin erfolgt die Prüfung der gelernten Inhalte in Theorie und Praxis:
Das verkehrssichere Fahrrad; Ausfahren aus Grundstücken und Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren, Abstandhalten und Anhalten; Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen und Hindernissen; Überholen langsam fahrender Fahrzeuge, Verhalten am / im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen, Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“, Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Die Suchtberatung in Trier „Die Tür“ bietet einen Elternabend zum Thema „GSSS – Gute Seiten, Schlechte Seiten“ an. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Eltern und Sorgeberechtigte die Chance nutzen würden, sich zu diesem wichtigen Thema zu informieren.
Alle Eltern / Sorgeberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Einladung mit weiteren Informationen.
Hier gelangen Sie zu einem entsprechenden Flyer.
Hier erfahren Sie mehr zu den Waldjugendspielen.
Schulbuchbasar
am Mittwoch, 26. Juni 2019, von 14.30 bis 16.30 Uhr
in der Mensa der Grundschule Trier-Zewen
In diesem Jahr organisiert der Förderverein der Grundschule zum vierten Mal einen Schulbuchbasar.
Sie können dabei günstig gebrauchte Bücher für das kommende Schuljahr kaufen.
Jeder, der Bücher verkaufen möchte, erhält in der Anlage eine Verkäuferkartei und Buchkarten.
In die Verkäuferkartei tragen Sie alle zu verkaufenden Bücher ein. Die Buchkarten kleben Sie ausgefüllt in jedes zu verkaufende Buch.
Die Bücher mit den eingeklebten Buchkarten und die Verkäuferkartei geben Sie / Ihr Kind ab Freitag, 14. Juni bis spätestens Mittwoch, 19. Juni 2019 in der Mensa bei Frau Carmen Horst ab.
Die Verkäufer erhalten ihr Geld und ihre Bücher am Donnerstag oder Freitag in den Klassen zurück.
Wir hoffen auf Ihr Interesse und eine rege Teilnahme.
Förderverein der Grundschule Trier-Zewen
Bitte beachten Sie die folgenden Anlagen:
Im Rahmen unserer Bemühungen rund um die Schulverpflegung und von „Schule isst besser“ stellen die Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen einen gesunden „Pausensnack“ her, der in der Pause für alle Kinder zum Verkauf angeboten wird.
Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesem Tag Geld mit in die Schule, wenn auch Ihr Kind einen Pausensnack kaufen darf.
Hier gelangen Sie zur Einladung zur Abschlussfeier der 4. Klassen.
Vorher findet um 8.30 Uhr noch ein Abschlussgottesdienst in der Pfarrkirche in Trier-Zewen statt, den die Kinder unter das Thema „Regenbogen“ gestellt haben.
1. Das Opferfest: 11. August 2019 und 31. Juli 2020
Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
2. Das Ramadanfest: 24. Mai 2020
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt im Jahr 2020 am 24. April und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Die Termine wurden den Ländern von der Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Sie basieren auf einer einheitlichen Festlegung durch die großen muslimischen Religionsgemeinschaften, die sich auf der Grundlage der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) auf eine einheitliche Bestimmung der muslimischen Festtage geeinigt haben. Dennoch kann es variieren, an welchem Tag die jeweilige Gemeinde das Fest feiert. Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) bzw. drei (Ramadanfest) in Frage kommenden Tagen.
Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsausfall und Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Für den Fall, dass eine Gemeinde das Opferfest 2019 am Tag nach dem genannten Termin feiert, beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um den ersten Schultag des Schuljahrs 2019/2020 handelt und die schriftliche Mitteilung daher noch vor den Sommerferien eingereicht werden muss.
Die oben angegebenen Daten sind bei der Schuljahresplanung, insbesondere bei der Planung von Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen, entsprechend zu berücksichtigen.