Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Heil an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2018/2019 sind das folgende Wettkämpfe:
- 09.11.2018: Basketball
- 04.12.2018: Turnfest (gemischt)
- 24.01.2018: Mini-Handball-Turnier (Jungen)
- 24.01.2018: Mini-Handball-Turnier (Mädchen)
- 15.03.2018: Schwimmfest (gemischt)
- 10.05.2018: Fußball (Jungen)
- 10.05.2018: Fußball (Mädchen)
- 19.06.2018: Leichtathletiksportfest (gemischt)
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!
Wir möchten am „Minimusiker“-Tag eine eigene CD für unsere Grundschule aufnehmen lassen, die Sie, liebe Eltern und Freunde der Schule, später zum Preis von 12 € erwerben können.
Weitere Information zu den „Minimusikern“ finden Sie hier:
http://www.minimusiker.de/
Tagesordnung:
- Begrüßung (Herr Butschan/ Frau Heckmann)
- Kennenlernen, kurze Vorstellungsrunde (alle)
- Gemeinsames Probeessen mit Auswertung (alle)
- Vorstellen des Speiseplanchecks (Frau Jacobi)
- Besprechen der aktuellen Situation (alle)
- Ausblick auf das weitere Vorgehen zum Beantragen des zweiten Sterns (Frau Heckmann)
Nähere Informationen zum Qualifizierungsprozess Mittagsverpflegung finden Sie auf den Internetseiten des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) unter: http://www.dlr.rlp.de/internet/global/themen.nsf/ALL/61E35DE5608B0765C1257CE0002FE887?OpenDocument
Frau Jakobs bietet am
– 14.11.2018 und am
– 28.11.2018
für die GTS-Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 ein Projekt zu Düften an. Dabei soll auch Flüssigseife hergestellt werden.
Die GTS-Schülerinnen und Schüler werden hierzu am 14.11.2018 in zwei Gruppen eingeteilt. Die eine Gruppe nimmt wie gewohnt an der Sport-AG teil, die andere Gruppe nimmt am Duft-Projekt teil. Am 28.11.2018 werden die Gruppen getauscht, sodass alle GTS-Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 an dem Projekt teilnehmen können.
Aufgrund einer Erkrankung der Schulzahnärztin muss die schulzahnärztliche Untersuchung verschoben werden.
Bei den Erstklässlerinnen und Erstklässlern findet eine Untersuchung zum aktuellen Zahnstatus durch die Schulzahnärztin statt.
08.00 – 10.00 Uhr: Klasse 1a
10.00 – 12.00 Uhr: Klasse 1b
Das Unterrichtskonzept Das ABC der Lebensmittel – Grundschüler lernen mit allen Sinnen ist als pädagogische Begleitmaßnahme zum EU-Schulprogramm empfohlen und behandelt das Thema Ernährung in Theorie und Praxis. Die Lerninhalte sind in neun Unterrichtseinheiten über die gesamte Grundschulzeit verteilt und bleiben so dauerhaft präsent.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.