Auf Anweisung des Schulsportreferates an der ADD Trier sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle sportlichen Veranstaltungen bis zu den Sommerferien 2020 abzusagen. Dazu zählen auch die Bundesjugendspiele an den Schulen.
(Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 25.06.2020)
Sofern die Kinder Interesse haben, ein Blasinstrument zu erlernen, so ist dies im kommenden Schuljahr wieder dienstags in der Zeit zwischen 14.45 und 16.00 Uhr möglich. Die Bläserklasse-AG ist auch für Kinder wählbar, die das GTS-Angebot sonst nicht nutzen. Nähere Informationen zu diesem AG-Angebot erhalten Sie von unserem Kooperationsparter, dem Musikverein Trier-Zewen.
Auf Anweisung der ADD Trier sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Klassen-, Kurs- und Studienfahrten sowie Schülerbegegnungen bis zu den Sommerferien 2020 abzusagen. Daher kann die Schülerbegegnung im Juni 2020 ebenso wie bereits die Schülerbegegnung im März 2020 leider nicht stattfinden.
Im Rahmen unserer Schulpartnerschaft führen wir auch reale Schülerbegegnungen durch – dies erachten wir als sehr wichtig.
Zwei Termine sind geplant:
– 30.03.2020 &
– 22.06.2020.
Die Begegnung im März findet an unserer Schule statt, die andere Begegnung findet an unserer Partnerschule in Buding (Frankreich) statt.
Hier erfahren Sie mehr zu unserer Schulpartnerschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, den 07.04.2020, wurden landesweit die Wald-Jugendspiele 2020 durch eine Pressemeldung unseres Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten abgesagt.
Hier der Link zur Pressemeldung:
https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/wald-jugendspiele-sind-landesweit-abgesagt/?no_cache=1&cHash=20bc8d8567bbdf4b84d95ab24378c0f1
Es ist zwar schade, aber unter den gegebenen Umständen sicherlich das Beste.
Wir hoffen, dass im Jahr 2021 die Wald-Jugendspiele wie gewohnt stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Alexandra Köny
Landesforsten Rheinland-Pfalz
FORSTAMT TRIER
Hier erfahren Sie mehr zu den Waldjugendspielen.
Auf Anweisung des Schulsportreferates an der ADD Trier sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle sportlichen Veranstaltungen bis zu den Sommerferien 2020 abzusagen. Dazu zählen auch die Bundesjugendspiele an den Schulen.
Das Sportfest ist für den 18. Juni 2020 geplant. Bei schlechtem Wetter ist als Ausweichtermin der 25. Juni 2020 vorgesehen.
Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Islamische Feiertage im Schuljahr 2019/2020
1. Das Opferfest: 11. August 2019 und 31. Juli 2020
Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
2. Das Ramadanfest: 24. Mai 2020
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt im Jahr 2020 am 24. April und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Die Termine wurden den Ländern von der Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Sie basieren auf einer einheitlichen Festlegung durch die großen muslimischen Religionsgemeinschaften, die sich auf der Grundlage der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) auf eine einheitliche Bestimmung der muslimischen Festtage geeinigt haben. Dennoch kann es variieren, an welchem Tag die jeweilige Gemeinde das Fest feiert. Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) bzw. drei (Ramadanfest) in Frage kommenden Tagen.
Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsausfall und Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Für den Fall, dass eine Gemeinde das Opferfest 2019 am Tag nach dem genannten Termin feiert, beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um den ersten Schultag des Schuljahrs 2019/2020 handelt und die schriftliche Mitteilung daher noch vor den Sommerferien eingereicht werden muss.
Die oben angegebenen Daten sind bei der Schuljahresplanung, insbesondere bei der Planung von Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen, entsprechend zu berücksichtigen.