Eltern von Erstklässlern wird die Möglichkeit zum Gespräch gegeben. Einzelheiten zum genauen Termin stimmen Sie bitte mit der Klassenleiterin, Frau Zeiger, ab.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Die Klasse 2a unserer Schule nimmt am Gesundheitsförderungsprogramm Klasse 2000 teil. Im Rahmen dieses Programms gibt es mehrere Aktions-Termine. Einer dieser Termine ist am 13.12.2017.
Hier erfahren Sie mehr zum Programm Klasse 2000.
Es ist wieder soweit: Die Winterausgabe des Filmprojekts Klasse Filme! klopft an die Tür. So können wir mit unseren Schulklassen im Medienladen Trier einen tollen Filmvormittag erleben.
Die Mitarbeiter*innen von medien.rlp haben dieses Mal ein winterliches und abwechslungsreiches Programm für alle Altersstufen und Interessen zusammen gestellt. Die Vorführungen sind kostenfrei. Wir sagen bereits jetzt dem Medienladen „Vielen herzlichen Dank für diesen tollen Filmvormittag!“
Hier erfahren Sie Näheres zu „Klasse Filme!“.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Vormittags werden in der Schulküche die Plätzchen gebacken, die nachmittags während der Weihnachtsfeier der Klasse 3 (Herzliche Einladung an alle Eltern!) verzehrt werden.
Vormittags werden in der Schulküche die Plätzchen gebacken, die nachmittags während der Weihnachtsfeier der Klasse 3 verzehrt werden.
Zur Weihnachtsfeier sind die Eltern und Verwandten selbstverständlich herzlich eingeladen.
Anderen eine Freude machen, Sachen teilen, etwas abgeben, Dinge verschenken … – Dies sind klassische Tugenden, wie sie vor allem in der Weihnachtszeit gepflegt werden.
Die Schulküche unserer Schule steht kaum still in den Wochen vor Weihnachten. In der Weihnachtsbäckerei waren auch die beiden 2. Klassen. Diese haben reichlich für den Eigenbedarf gebacken, haben aber auch darüber hinaus noch Plätzchen gebacken, um anderen damit eine Freude zu machen.
Am Montag, 18. Dezember besuchen einige Kinder der Klassen 2a und 2b mit ihren Klassenleiterinnen das Altenheim in Trier-Euren und spenden dort Plätzchen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Diese werden sich sicherlich riesig über dieses unerwartete Geschenk freuen. Als kleines Dankeschön dafür erwartet die Zweitklässler dann eine Führung durch das Altenheim.
Vielen Dank auch von Seiten der Schulleitung für diese tolle Idee!
Eltern von Erstklässlern wird die Möglichkeit zum Gespräch gegeben. Einzelheiten zum genauen Termin stimmen Sie bitte mit der Klassenleiterin, Frau Zeiger, ab.