Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.
Individuelle Förderung ist Auftrag jeder einzelnen Schule in jeder Schulart: „Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (…)“ (§ 10 Abs. 1 Schulgesetz).
Diesem Auftrag kommt unsere Schule bereits jetzt selbstverständlich nach. Doch wir als Lehrerkollegium wollen in diesem Bereich noch besser werden, als wir es ohnehin schon sind. Daher werden wir uns am 14. Mai 2019 unter der fachlichen Leitung von Grundschulberatern aus dem Pädagogischen Beratungssystem im Rahmen eines Studientages fortbilden.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.
Hier gelangen Sie zum Elternbrief.