Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2024/25
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 1a und 1b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Klassenelternsprecher und -Vertretungen sein.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 3a und 3b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Klassenelternsprecher und -Vertretungen sein.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2024/25
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Wie in den Vorjahren so ist auch für dieses Schuljahr eine Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen der Stadt Trier für die Eltern der Grundschulkinder der dritten und vierten Klassen der Grundschulen in der Stadt Trier geplant.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 10. Oktober 2023, von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, in der Nebenhalle der Arena Trier statt. Die Veranstaltung wird wie im Vorjahr ablaufen.
Die Eltern der Dritt- und Viertklässler erhalten dazu separate Informationen per Sdui.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 2a und 2b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Da die Referentin des Themenabends erkrankt ist und kein Ersatz zur Verfügung steht, muss die Veranstaltung leider ausfallen.
Die Veranstaltung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sobald Details dazu vorliegen, wird der Schulelternbeirat (SEB) unserer Schule Sie informieren.
Der Schulelternbeirat (SEB) unserer Schule organisiert zusammen mit der Beratungsstelle „Die Tür“ aus Trier einen Elternabend zum Thema Medienerziehung und Suchtprävention.
Neben Informationen gibt es praktische Tipps.
Der Elternabend findet am Montag, den 06.11.23 um 19.00 Uhr in der Aula unserer Schule statt und dauert ca. 2 Stunden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Hier finden Sie weitere Informationen.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Der Schulelternbeirat (SEB) unserer Schule organisiert zusammen mit der Beratungsstelle „Die Tür“ aus Trier einen Elternabend zum Thema Medienerziehung und Suchtprävention.
Neben Informationen gibt es praktische Tipps.
Der Elternabend findet am Montag, den 11.03.24 um 19.00 Uhr in der Aula unserer Schule statt und dauert ca. 2 Stunden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Hier finden Sie weitere Informationen.