Kalender

Dez
12
Mi
2018
Elternsprechtag Klasse 1a & 1b @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 12 um 13:20 – 16:00
Jan
14
Mo
2019
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche Klasse 2 @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 14 um 16:00 – 19:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Jan
16
Mi
2019
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche Klasse 2 @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 16 um 14:30 – 18:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Jan
21
Mo
2019
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche Klasse 3b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 21 um 14:15 – 18:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Informationsabend für Lesepatinnen und Lesepaten @ Grundschule Trier-Zewen (Raum 204)
Jan 21 um 19:00 – 20:30

Hier gelangen Sie zur Einladung zum Informationsabend für Lesepatinnen und Lesepaten.

Jan
22
Di
2019
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche Klasse 3b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 22 um 13:15 – 17:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Jan
25
Fr
2019
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 25 um 12:00

Die Grundschulordnung § 20 (5) besagt:
Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).

Von dieser Regelung machen wir Gebrauch. Daher endet am 25. Januar 2019 der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bereits um 12.00 Uhr.

Feb
11
Mo
2019
Informationsveranstaltung für Eltern von Kindern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schuljahr 2018/19 @ Moseltal-Realschule plus Trier
Feb 11 um 19:00

Wie im letzten Jahr, wird auch in diesem Schuljahr wieder auf Weisung des Bildungsministeriums eine Informationsveranstaltungen für Eltern von Kindern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf durchgeführt.

Feb
18
Mo
2019
Klassenelternabende der Klassen 1 bis 4 @ Grundschule Trier-Zewen (Aula)
Feb 18 um 19:00

Sie erhalten von Ihrer Klassenleitung eine Einladung zum Klassenelternabend mit einer entsprechenden Tagesordnung.

Im Anschluss an den gemeinsamen Tagesordnungspunkt 1 „Lesemotivation“ gehen die Klassenleiterinnen mit Ihnen in den jeweiligen Klassenraum Ihres Kindes, wo Sie aktuelle Informationen von der Klassenleiterin zu der jeweiligen Klasse erhalten.

Wir haben die Klassenelternabende aller Klassen bewusst auf einen Termin gelegt, um die überwiegende Mehrheit der Eltern nicht an mehreren Terminen abends zeitlich zu binden. Daraus resultiert bei mehreren Kindern an unserer Schule leider die Situation, dass Sie unter Umständen nicht an allen Elternabenden teilnehmen können; dessen sind wir uns bewusst. Nehmen Sie in diesem Fall einfach an dem Elternabend teil, der Ihnen wichtiger erscheint. Gerne erteilt Ihnen die Klassenleiterin der Klasse, an deren Elternabend Sie in einem solchen Fall leider nicht teilnehmen konnten, auf Anfrage (fern-)mündlich Auskunft über die besprochenen Dinge und ggf. getroffene Entscheidungen.

Feb
19
Di
2019
Anmeldung der „Kann-Kinder“ zum Schulbesuch der Grundschule zum 01.08.2019 @ Grundschule Trier-Zewen (Sekretariat)
Feb 19 um 09:00 – 12:00

Sogenannte „Kann-Kinder“ können im oben genannten Zeitraum im Sekretariat unserer Schule angemeldet werden.

Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz § 58: Vorzeitige Aufnahme […] 
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.

Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch 
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […] 
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[…] 
(6) Bei der Anmeldung sollen folgende Daten des Kindes erhoben werden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. Geburtsdatum,
4. Geburtsort,
5. Geschlecht,
6. Anschrift,
7. Telekommunikationsverbindung,
8. Religionszugehörigkeit,
9. Staatsangehörigkeit,
10. Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
11. vorherrschende Familiensprache,
12. Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
13. Anzahl der Geschwister und
14. Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten (§ 37 Abs. 3 SchulG) erhoben, ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.