Opferfest 2019 (Islamischer Feiertag)

Islamische Feiertage im Schuljahr 2019/2020 
1. Das Opferfest: 11. August 2019 und 31. Juli 2020
 Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest. 
2. Das Ramadanfest: 24. Mai 2020
 Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt im Jahr 2020 am 24. April und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Die Termine wurden den Ländern von der Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Sie basieren auf einer einheitlichen Festlegung durch die großen muslimischen Religionsgemeinschaften, die sich auf der Grundlage der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) auf eine einheitliche Bestimmung der muslimischen Festtage geeinigt haben. Dennoch kann es variieren, an welchem Tag die jeweilige Gemeinde das Fest feiert. Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) bzw. drei (Ramadanfest) in Frage kommenden Tagen.
Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsausfall und Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Für den Fall, dass eine Gemeinde das Opferfest 2019 am Tag nach dem genannten Termin feiert, beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um den ersten Schultag des Schuljahrs 2019/2020 handelt und die schriftliche Mitteilung daher noch vor den Sommerferien eingereicht werden muss. 
Die oben angegebenen Daten sind bei der Schuljahresplanung, insbesondere bei der Planung von Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen, entsprechend zu berücksichtigen.