Kalender

Aug
28
Mo
2017
Elternabend Klasse 3 @ Grundschule Trier-Zewen
Aug 28 um 19:30
Aug
29
Di
2017
Anmeldung der Schulneulinge @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Aug 29 um 08:30 – 12:00
Elternabend Klasse 1 @ Grundschule Trier-Zewen
Aug 29 um 19:30

Nach dem Kennenlernen wird Frau Zeiger besonders zu folgenden Themen informieren:

  • Arbeit im 1. Schuljahr
  • Wahl der Klassenelternsprecherin  / des Klassenelternsprechers und der Vertreterin / des Vertreters
  • Verschiedenes
Aug
30
Mi
2017
Elternabend Klassen 2a & 2b @ Grundschule Trier-Zewen
Aug 30 um 19:30
Sep
4
Mo
2017
Elternabend Klassen 4 a & 4b @ Grundschule Trier-Zewen
Sep 4 um 19:30
Sep
5
Di
2017
Anmeldung der Schulneulinge @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Sep 5 um 08:30 – 12:00
Sep
12
Di
2017
Anmeldung der Schulneulinge @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Sep 12 um 08:30 – 12:00
Dez
12
Di
2017
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche & Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführenden Schulen der Klasse 4a @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 12 um 13:00 – 18:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.

Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.

Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

Elternsprech-Nachmittag Kl. 1 – Teil 1 @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 12 um 14:30

Eltern von Erstklässlern wird die Möglichkeit zum Gespräch gegeben. Einzelheiten zum genauen Termin stimmen Sie bitte mit der Klassenleiterin, Frau Zeiger, ab.

Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche & Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführenden Schulen der Klasse 4b @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 12 um 15:00 – 17:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.

Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.

Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.