Kalender

Dez
20
Mo
2021
Abgesagt! Polizei-Puppenbühne @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 20 um 08:00 – 13:00

Bedingt durch rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie musste die Polizeipuppenbühne seitens der Polizei leider abgesagt werden.

Wir versuchen sobald wie möglich einen neuen Termin zu vereinbaren.

https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-trier/zentrale-praevention-trier/puppenbuehne/

Dez
21
Di
2021
Abgesagt! Polizei-Puppenbühne @ Grundschule Trier-Zewen
Dez 21 um 08:00 – 13:00

Bedingt durch rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie musste die Polizeipuppenbühne seitens der Polizei leider abgesagt werden.

Wir versuchen sobald wie möglich einen neuen Termin zu vereinbaren.

https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-trier/zentrale-praevention-trier/puppenbuehne/

Dez
23
Do
2021
Weihnachtsferien 2021
Dez 23 – Dez 31 ganztägig
Jan
4
Di
2022
Book your student – Klasse 2b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 4 um 10:00 – 12:00

Der Fachbereich 1, Bildungswissenschaften, Grundschulforschung und Pädagogik der Primarstufe der Universität Trier bietet im Rahmen des Projekts „Book your student“ folgendes Projekt an, welches die Klasse 2b unserer Schule gerne nutzen möchte:

Kinderarmut anhand von Kinderliteratur
Da Kinderarmut ein gesellschaftlich wichtiges Thema ist, möchten wir Grundschulkinder in diese Thematik einführen. Mithilfe des Bilderbuches „Ich gehör dazu“ (Tom Percival, 2021) möchten wir die Bedeutsamkeit des Themas Kinderarmut verdeutlichen und den Kindern nahe bringen.

Jan
10
Mo
2022
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche Klasse 3 @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 10 um 13:00 – 18:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Elternsprechtag Klasse 1a @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 10 um 14:30 – 17:00

Frau Zeiger bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Klasse 1a  am 10.01., 20.01. und 28.01.2022 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]

Jan
11
Di
2022
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche & Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführenden Schulen der Klasse 4b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 11 um 13:00 – 16:00

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.

Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.

Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

Jan
12
Mi
2022
Elternsprechtag Klasse 1b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 12 um 14:30 – 18:00

Frau Schmitt bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Klasse 1b  am 12.01. und 18.01.2022 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]

Jan
13
Do
2022
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche & Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführenden Schulen der Klasse 4b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 13 um 14:30 – 17:30

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.

Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.

Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

Jan
14
Fr
2022
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche & Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführenden Schulen der Klasse 4b @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 14 um 13:15 – 13:45

[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]

In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.

Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.

Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.