Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2019/2020

Wann:
28. August 2018 um 09:00 – 12:00
2018-08-28T09:00:00+02:00
2018-08-28T12:00:00+02:00
Wo:
Sekretariat & Elternsprechzimmer

Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2019/20
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.