[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
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Die Grundschulordnung § 20 (5) besagt:
Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Von dieser Regelung machen wir Gebrauch. Daher endet am 25. Januar 2019 der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bereits um 12.00 Uhr.
Wie im letzten Jahr, wird auch in diesem Schuljahr wieder auf Weisung des Bildungsministeriums eine Informationsveranstaltungen für Eltern von Kindern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf durchgeführt.
Sie erhalten von Ihrer Klassenleitung eine Einladung zum Klassenelternabend mit einer entsprechenden Tagesordnung.
Im Anschluss an den gemeinsamen Tagesordnungspunkt 1 „Lesemotivation“ gehen die Klassenleiterinnen mit Ihnen in den jeweiligen Klassenraum Ihres Kindes, wo Sie aktuelle Informationen von der Klassenleiterin zu der jeweiligen Klasse erhalten.
Wir haben die Klassenelternabende aller Klassen bewusst auf einen Termin gelegt, um die überwiegende Mehrheit der Eltern nicht an mehreren Terminen abends zeitlich zu binden. Daraus resultiert bei mehreren Kindern an unserer Schule leider die Situation, dass Sie unter Umständen nicht an allen Elternabenden teilnehmen können; dessen sind wir uns bewusst. Nehmen Sie in diesem Fall einfach an dem Elternabend teil, der Ihnen wichtiger erscheint. Gerne erteilt Ihnen die Klassenleiterin der Klasse, an deren Elternabend Sie in einem solchen Fall leider nicht teilnehmen konnten, auf Anfrage (fern-)mündlich Auskunft über die besprochenen Dinge und ggf. getroffene Entscheidungen.
Sogenannte „Kann-Kinder“ können im oben genannten Zeitraum im Sekretariat unserer Schule angemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz § 58: Vorzeitige Aufnahme […]
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[…]
(6) Bei der Anmeldung sollen folgende Daten des Kindes erhoben werden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. Geburtsdatum,
4. Geburtsort,
5. Geschlecht,
6. Anschrift,
7. Telekommunikationsverbindung,
8. Religionszugehörigkeit,
9. Staatsangehörigkeit,
10. Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
11. vorherrschende Familiensprache,
12. Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
13. Anzahl der Geschwister und
14. Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten (§ 37 Abs. 3 SchulG) erhoben, ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 28.03.2019 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten während des vergangenen Jahres 2018 finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Hier gelangen Sie zur Einladung.
Unsere Klassen 2, 3a und 3b nehmen am Projekt „Klasse! Wir singen“ teil.
Für den Erwerb von Zuschauer-Eintrittskarten zum Liederfest Ihres Kindes teilen wir Ihnen nun mit, an welcher Veranstaltung die Klasse teilnimmt und wo genau die Kinder sitzen. Danach können Sie Ihre eigenen Plätze auswählen – vorausgesetzt, die entsprechenden Eintrittskarten sind noch verfügbar.
Für Ihr Kind ist eine eigene Eintrittskarte vorhanden, die es über die Lehrkraft erhält!
Die Kinder der genannten Klassen singen im Liederfest in der Arena Trier, Fort-Worth-Platz 1, 54292 Trier
am: Samstag, 11.05.2019
um: 17.30 Uhr
Wir sitzen im Block: M
(Die Eltern und Konzertbesucher sitzen auf der Publikumsseite.)
Der Vorverkauf der Tickets zum Liederfest beginnt am 07.02.2019 um 12.00 Uhr zu folgenden Preisen:
1. Kategorie | 2. Kategorie | 3. Kategorie | Rolliplatz mit Begleitung | |
Förderwillige | 20,00 € | 13,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
Normalpreis | 14,80 € | 10,80 € | 7,80 € | 5,80 € |
Kinder (3 – 17Jahre) | 10,80 € | 7,80 € | 4,80 € | |
Ermäßigt / Schwerbehindert | 11,80 € | 8,80 € | 5,80 € |
Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Konzerte ausverkauft sein werden und Eltern am Liederfest ihres Kindes nicht teilnehmen können, weil sie versäumt haben, ihre Karten rechtzeitig im Vorverkauf zu erwerben. Wir raten Ihnen daher, sich zeitig um die Tickets zu bemühen, da so auch die Chance größer ist, dass Sie Plätze bekommen, auf denen Sie Ihr Kind besser sehen können.
Es gibt drei Wege, um Konzertkarten zu erwerben:
1) Nutzen Sie den örtlichen Vorverkauf! Auf der Homepage: www.klasse-wir-singen.de finden Sie unter dem Reiter „Tickets“ à Örtlicher Vorverkauf, eine Liste aller Vorverkaufsstellen in Ihrer Nähe. Dazu geben Sie bitte die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl, in das dafür vorgesehene Feld ein.
Das geschulte Personal in der Vorverkaufsstelle wird Ihnen vor Ort die richtigen Karten empfehlen können.
2) Sie können die Karten aber auch über das Internet buchen und sich für eine Versandgebühr zuschicken lassen. Gehen Sie dazu auf www.klasse-wir-singen.de, auf den Reiter „Tickets“ à Online Buchung. Unter Berücksichtigung der obenstehenden Angaben klicken Sie zunächst das richtige Liederfest an und buchen auf dem Hallenplan die gewünschten Tickets ein. Bitte achten Sie auch genau auf die Uhrzeit, weil es möglich ist, dass mehrere Liederfeste an demselben Tag stattfinden.
3) Unter der Hotline 0180 – 60 50 400 (20 Cent je Anruf a. d. deutschen Festnetz. Davon abweichend 60 Cent aus den Mobilfunknetzen) haben Sie auch die Möglichkeit die Karten telefonisch zu bestellen und sich gegen eine Versandgebühr zusenden zu lassen.
Eltern und Geschwister aus Familien mit Alg-II – Hintergrund und aus Flüchtlingsfamilien erhalten Freikarten zu den Liederfesten. Diese sind ausschließlich unter folgender Hotline zu buchen:
Tel.: 0180 – 60 50 400
(20 Cent je Anruf a. d. deutschen Festnetz, davon abweichend 60 ct aus den Mobilfunknetzen). Der Ticketanbieter erhebt für diese Tickets eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 EUR. Die Tickets erhalten Sie ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Alg-II- Bescheides oder eines entsprechenden Nachweises direkt am Tag der Veranstaltung an der Tageskasse.