Kalender

Apr
7
Mi
2021
Klasse-2000-Programm @ Grundschule Trier-Zewen
Apr 7 um 09:30 – 12:00

Die Klassen 1a & 1b unserer Schule nehmen am Gesundheitsförderungsprogramm Klasse 2000 teil. Im Rahmen dieses Programms gibt es mehrere Aktions-Termine. Einer dieser Termine ist am 07.04.2021; zu Besuch ist dann die Gesundheitsförderin Frau Keil.
Hier erfahren Sie mehr zum Programm Klasse 2000.

Apr
23
Fr
2021
Fototermin Klasse 4 @ Grundschule Trier-Zewen
Apr 23 um 08:00 – 09:00

Die Aufnahmen werden gemacht von der Foto Raabe GmbH.

Apr
29
Do
2021
Dienstbesprechung @ Grundschule Trier-Zewen
Apr 29 um 13:15 – 16:00
Mai
13
Do
2021
Ramadanfest 2021 (Islamischer Feiertag)
Mai 13 ganztägig

Islamische Feiertage im Schuljahr 2020/2021
1. Das Ramadanfest: 13. Mai 2021
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt im Jahr 2021 am 13. April (Zeitraum kann aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren) und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
2. Das Opferfest: 20. Juli 2021
Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.

Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Die Termine wurden den Ländern von der Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Sie basieren auf einer einheitlichen Festlegung durch die großen muslimischen Religionsgemeinschaften, die sich auf der Grundlage der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) auf eine einheitliche Bestimmung der muslimischen Festtage geeinigt haben. Dennoch kann es variieren, an welchem Tag die jeweilige Gemeinde das Fest feiert. Angegeben ist jeweils der erste von drei (Ramadanfest) bzw. vier (Opferfest) in Frage kommenden Tagen.
Schülerinnen und Schüler können sich, falls die Festtage nicht ohnehin in den Ferien liegen, entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelungen des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Die oben angegebenen Daten sind bei der Schuljahresplanung, insbesondere bei der Planung von Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen, entsprechend zu berücksichtigen.

Jun
14
Mo
2021
Dienstbesprechung @ Grundschule Trier-Zewen
Jun 14 um 13:15 – 16:00
Jul
2
Fr
2021
Sportfest / Bundesjugendspiele @ Sportplatz Trier-Zewen
Jul 2 um 08:00 – 13:00

(Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 09.07.2021)

Jul
6
Di
2021
Zeugniskonferenz @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 6 um 13:15 – 16:00
Jul
9
Fr
2021
Sportfest / Bundesjugendspiele (Ausweichtermin) @ Sportplatz Trier-Zewen
Jul 9 um 08:00 – 13:00

Das Sportfest ist für den 2. Juli 2021 geplant. Bei schlechtem Wetter ist als Ausweichtermin der 9. Juli 2021 vorgesehen.

Jul
16
Fr
2021
Ausgabe der Jahreszeugnisse @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 16 um 11:30 – 12:00

Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.

Unterrichtsende @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 16 um 12:00

Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.

Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).