Hausordnung

Hausordnung der Grundschule Trier-Zewen

ALLGEMEINE REGELN
1) Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Schule und halten
sie ordentlich und sauber.
2) Wir gehen sorgsam mit den Schulmöbeln um und bemalen und
beschädigen sie nicht.
3) In unserer Schule besteht Handyverbot für alle Schüler.
4) Wenn wir durch das Schulhaus gehen, achten wir darauf,
Rücksicht auf andere zu nehmen (nicht zu laut, nicht zu schnell,
nicht drängeln, Vorsicht an den Türen, nichts werfen)
5) Grundsätzlich sind alle Tausch – und Sammelkarten
an unserer Schule verboten.

UMGANG MITEINANDER
1) Wir begrüßen uns, wenn wir uns morgens das erste Mal sehen und verabschieden uns am Ende des Unterrichts voneinander.
2) Wir sagen Bitte und Danke.
3) Wir halten uns an die Klassenregeln.
4) Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um, schließen
niemanden aus und lösen Konflikte mit Worten.
5) Wir verletzen niemanden absichtlich.
Sollten wir jemanden verletzen, entschuldigen wir uns und kümmern uns um das verletzte Kind.

PAUSENREGELN
1) Wir achten auf die Pausenaufsicht und hören auf ihre Anweisungen.
2) Wir dürfen während der Pause nicht ohne Erlaubnis ins
Schulhaus gehen.
3) In der Pause ist das Werfen von Kastanien, Schneebällen oder
Ähnlichem verboten.
4) Wir dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen,
auch nicht um den Ball zu holen.
5) Wir dürfen nur am Klettergerüst klettern, wenn kein
Verbotsschild befestigt ist.
6) Bei Pausenende reagieren wir direkt und stellen uns auf.
7) Wir stehen nicht auf der Tischtennisplatte.
8) In der Regenpause bleiben wir unter dem Dach.
Wir spielen kein Fußball und halten uns von den Regenrohren fern.
9) Bei Pfützen auf dem Schulhof entscheidet die jeweilige Pausenaufsicht, ob Fußball gespielt werden darf.

TOILETTENREGELN
1) Die Toilette ist kein Spielplatz.
2) Wir halten die Toilette, die Wände, die Böden und die Türen sauber.
3) Wir benutzen nur so viel Toilettenpapier, wie wir benötigen.
4) Wir ziehen immer ab und waschen uns anschließend
die Hände mit Seife.

ELEKTRISCHE GERÄTE
Alle elektrischen Geräte von Schülern ( Handy, Smartphone, Smartwatch, IPod, MP3-Player etc.) dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden und müssen ausgeschaltet im Schulranzen verstaut sein.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt ein mündlicher Tadel und gegebenenfalls ein Eintrag in das Klassenbuch.
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt zusätzlich ein schriftlicher Verweis und eine Benachrichtigung der Eltern.
Bei einem besonders schweren Verstoß greift der Maßnahmenkatalog der Schulordnung, wie Untersagung der Teilnahme am Unterricht und Schulausschluss. Jeder ist zur Wiedergutmachung eines von ihm angerichteten Schadens verpflichtet.

Trier-Zewen, August 2018
ergänzt im April 2021