Unterrichtsfreier Tag für die Kommunionkinder

Wann:
24. April 2023 ganztägig
2023-04-24T00:00:00+02:00
2023-04-25T00:00:00+02:00
Kontakt:
Kommunionkinder der Klassen 3a & 3b

Grundschulordnung § 23: Beurlaubung, schulfreie Tage
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Eltern der Kommunionkinder an die Klassenleitung zu richten.

Wir gratulieren unseren Kommunionkindern herzlich zum Empfang der ersten heiligen Kommunion am 23.04.2023.