An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2024/25
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 1a und 1b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Klassenelternsprecher und -Vertretungen sein.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 3a und 3b rechtzeitig von den Klassenleitungen.
Ein Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Klassenelternsprecher und -Vertretungen sein.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2024/25
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Wie in den Vorjahren so ist auch für dieses Schuljahr eine Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen der Stadt Trier für die Eltern der Grundschulkinder der dritten und vierten Klassen der Grundschulen in der Stadt Trier geplant.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 10. Oktober 2023, von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, in der Nebenhalle der Arena Trier statt. Die Veranstaltung wird wie im Vorjahr ablaufen.
Die Eltern der Dritt- und Viertklässler erhalten dazu separate Informationen per Sdui.
Eine Einladung mit entsprechender Tagesordnung erhalten die Eltern der Klassen 2a und 2b rechtzeitig von den Klassenleitungen.