Kalender

Mai
24
Mo
2021
Pfingstmontag – Feiertag
Mai 24 ganztägig
Mai
25
Di
2021
Pfingstferien 2021
Mai 25 – Jun 2 ganztägig
Jun
3
Do
2021
Fronleichnam – Feiertag
Jun 3 ganztägig
Jun
4
Fr
2021
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Fronleichnam)
Jun 4 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.

Jun
14
Mo
2021
Dienstbesprechung @ Grundschule Trier-Zewen
Jun 14 um 13:15 – 16:00
Jul
2
Fr
2021
Sportfest / Bundesjugendspiele @ Sportplatz Trier-Zewen
Jul 2 um 08:00 – 13:00

(Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 09.07.2021)

Jul
6
Di
2021
Zeugniskonferenz @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 6 um 13:15 – 16:00
Jul
9
Fr
2021
Sportfest / Bundesjugendspiele (Ausweichtermin) @ Sportplatz Trier-Zewen
Jul 9 um 08:00 – 13:00

Das Sportfest ist für den 2. Juli 2021 geplant. Bei schlechtem Wetter ist als Ausweichtermin der 9. Juli 2021 vorgesehen.

Jul
16
Fr
2021
Ausgabe der Jahreszeugnisse @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 16 um 11:30 – 12:00

Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.

Unterrichtsende @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 16 um 12:00

Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.

Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).