Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Über Sdui haben die Eltern und Sorgeberechtigten die Einladung zur Schulelternbeiratswahl und zu den anschließenden Klassenelternabenden erhalten.
[Auszüge aus der Schulwahlordnung: § 1: Wahlberechtigt und wählbar ist jeder sorgeberechtigte Elternteil (§ 37 Abs. 2 des Schulgesetzes - SchulG). Gleiches gilt für mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schülerinnen und Schüler Beauftragte (§ 37 Abs. 3 SchulG). § 10 (1): Der Schulelternbeirat wird aus der Mitte der Wahlberechtigten der Schule […] unmittelbar von den Wahlberechtigten […] gewählt. § 10 (3): Für je 50 minderjährige Schülerinnen und Schüler werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt; mindestens jedoch werden drei […] Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder gewählt.]
Weitere Informationen zur Wahl des Schulelternbeirates finden Sie hier.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Die Aufnahmen werden gemacht von der Foto Raabe GmbH.
Die Stadt Trier veranstaltet auch im Jahr 2022 wieder „Kulturwandertage“. Gerne nutzen einzelne Klassen unserer Schule dieses Angebot.
Die Klasse 2a besucht den Chor-Workshop „Sing es!“ des Theaters Trier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trier.de/kulturwandertag.
Die Stadt Trier veranstaltet auch im Jahr 2022 wieder „Kulturwandertage“. Gerne nutzen einzelne Klassen unserer Schule dieses Angebot.
Die Klasse 2b besucht den Kinderrundgang „2000 Jahre – 4000 Schrittchen“ der Trier Tourismus und Marketing GmbH.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trier.de/kulturwandertag www.trier.de/kulturwandertag.
Die Stadt Trier veranstaltet auch im Jahr 2022 wieder „Kulturwandertage“. Gerne nutzen einzelne Klassen unserer Schule dieses Angebot.
Die Klasse 3a besucht die Veranstaltung „Die jüngste Friedensnobelpreisträgerin“ der Lokalen Agenda 21.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trier.de/kulturwandertag www.trier.de/kulturwandertag.
Die Stadt Trier veranstaltet auch im Jahr 2022 wieder „Kulturwandertage“. Gerne nutzen einzelne Klassen unserer Schule dieses Angebot.
Die Klasse 3b besucht die Veranstaltung „Die jüngste Friedensnobelpreisträgerin“ der Lokalen Agenda 21.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trier.de/kulturwandertag www.trier.de/kulturwandertag.
Die Stadt Trier veranstaltet auch im Jahr 2022 wieder „Kulturwandertage“. Gerne nutzen einzelne Klassen unserer Schule dieses Angebot.
Die Klasse 4 besucht den Kinderrundgang „2000 Jahre – 4000 Schrittchen“ der Trier Tourismus und Marketing GmbH.
Weitere Informationen finden Sie unter www.trier.de/kulturwandertag www.trier.de/kulturwandertag.