[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Frau Heckmann bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Erstklässler vom 27.-30. Januar 2020 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Frau Heckmann bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Erstklässler vom 27.-30. Januar 2020 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Die Anmeldung von „Kann-Kindern“ zum Schulbesuch der Grundschule zum 01.08.2020 ist an unserer Schule möglich am Dienstag, 3. März 2020, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
im Sekretariat unserer Schule.
Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie im Sekretariat unserer Schule auch gerne einen Alternativtermin vereinbaren.
Textauszüge:
Schulgesetz § 58
Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung vom Schulbesuch
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10
Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[Hinweis: Das Sekretariat unserer Schule ist nur dienstags besetzt. Da die beiden Dienstage in der zweiten Februarhälfte unterrichtsfrei sind (Winterferien bzw. beweglicher Ferientag) ist das Sekretariat nicht besetzt und daher eine Anmeldung in der zweiten Februarhälfte nicht möglich. Deshalb erfolgt die Anmeldung am ersten Dienstag im März,]
Absage der für Ende März geplanten Jahreshauptversammlung 2020
Sehr geehrte Mitglieder des Fördervereins,
aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schulschließung und des Versammlungsverbots muss die ursprünglich für Donnerstag, 26.03.2020 um 20.00 Uhr geplante Jahreshauptversammlung in der Mensa der Grundschule leider ausfallen und verschoben werden.
Sobald ein neuer Termin feststeht, werden wir Ihnen diesen umgehend mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Horst Vorsitzende
Hier gelangen Sie Sie zur Absage der für Ende März geplanten Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Grundschule Trier-Zewen.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 26.03.2020 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt.
Hier gelangen Sie zur Einladung.
Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.
Erfahrungsgemäß gibt es viele Fragen zum Tag der Einschulung und zu den ersten Schulwochen. Bei diesem Elternabend informieren wir ausführlich über die oben genannten und weitere Themen und klären die Fragen der Eltern.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind seit dem 17.03.2020 die Schulen in Deutschland bundesweit geschlossen. Die Schließung dauert in Rheinland-Pfalz zunächst bis zum Ende der Osterferien.
Da aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob danach der Unterricht wieder überall regulär aufgenommen und das Testzeitfenster (21. April bis 8. Mai 2020) eingehalten werden kann, wurde daher vom Bildungsministerumg beschlossen, VERA3 in diesem Schuljahr auszusetzen.
Daher entfällt auch der entsprechende Auswertungsstudientag.
Für die Auswertung der VERgleichs-Arbeiten (VERA) in Klasse 3, sowie die Eingabe der Daten in das landesweite Datenportal wird den entsprechenden Lehrkräften ein Auswertungsstudientag zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte arbeiten an diesem Tag an den Vergleichsarbeiten; die Kinder der 3. Klasse haben an diesem Tag unterrichtsfrei.
Sollte eine Betreuung Ihres Kindes an diesem Tag daheim (oder bei Verwandten oder Bekannten) nicht gewährleistet werden können, so kann Ihr Kind auch in der Schule betreut werden (Unterricht findet nicht statt). Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei der Klassenleiterin (Frau Zeiger), damit eine entsprechende Betreuung in der Schule organisiert werden kann.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).