ACHTUNG! Der Termin musste leider aufgrund von Terminkollisionen bei Herrn Bornkessel (Pirrung) verschoben werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben. Voraussichtlicher Zeitraum: Mitte bis Ende Januar 2017.
Nähere Informationen zum Qualifizierungsprozess Mittagsverpflegung finden Sie auf den Internetseiten des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) unter: http://www.dlr.rlp.de/internet/global/themen.nsf/ALL/61E35DE5608B0765C1257CE0002FE887?OpenDocument
Die Klasse 2b hat einen Besuch der Eislaufbahn (Ice-Arena) auf dem Kornmarkt gewonnen (http://www.winterland-trier.de/). Dieser Gewinn wird am 6. Dezember eingelöst. Der Unterricht endet an diesem Tag daher erst um 13.00 Uhr.
Der heilige Nikolaus kommt zu Besuch in unsere Schule.
Für jedes Kind wird es auch einen Weckmann geben.
Wir danken dem Förderverein unserer Schule sehr herzlich für die Organisation und finanzielle Realisierung!
Einige Kinder der Klasse 2b werden gemeinsam mit ihrer Klassenleiterin, Frau Heil, an einem Spiel der Handball-Weltmeisterschaft (!) in der Arena in Trier teilnehmen.
Sie werden dabei sein, wenn Paraguay gegen Slowenien spielt.
Näheres zur Handball-WM in Trier finden Sie unter:
https://www.trier.de/kultur-freizeit/sport/handball-wm-2017/
oder fragen Sie nach bei unserer Sportfachkonferenz-Leiterin, Frau Heil.
Die Kinder, die an diesem Tag regulär in der Ganztagsschule sein sollten, werden selbstverständlich für dieses sportliche Highlight von dem Besuch der GTS freigestellt.
Frau Heil nimmt mit ausgewählten Schülerinnen und Schülern unserer Schule an diesem sportlichen Wettkampf der Trierer Schulen teil.
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg!
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Eltern von Erstklässlern wird die Möglichkeit zum Gespräch gegeben. Einzelheiten zum genauen Termin stimmen Sie bitte mit der Klassenleiterin, Frau Zeiger, ab.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.