Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2021/2022 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 28.02.2022: Rosenmontag
– 01.03.2022: Fastnachtsdienstag
– 11.04.2022: Verlängerung der Osterferien
– 12.04.2022: Verlängerung der Osterferien
– 27.05.2022: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 17.06.2022: Freitag nach Fronleichnam.
Die St.-Martin-Schule zu Zewen wird 60 Jahre alt – ein Grund zu feiern!
Die Schulgemeinschaft lädt alle Ehemaligen, Freunde und Förderer der Schule in Zewen herzlich zum gemeinsamen Feiern ein.
In der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr werden die Gäste vom Förderverein unserer Schule mit leckeren Speisen und köstlichen Getränken bestens versorgt.
Das Programm befindet sich noch in der Planung – vorgesehen sind unter anderem:
- 14.00 Uhr:
- Schulsong (Strophen werden von Klasse 3 auf der Bühne gesungen; den Refrain singt die gesamte Schülerschaft mit)
- Begrüßung Herr Butschan, Frau Sieren / weitere Reden
- Lied (Kita Zewen)
- 14.30 Uhr: Baknaufen-Tanzgruppen „Baknaufen-Power“ und „Granatenbeeren“
- 15.00-16.00 Uhr: Aktionen / Verkauf in den Klassenräumen Teil 1
- Öffnung der Gruppenräume und Bistro in der Kita Zewen (Schule)
- ab 15.00 Uhr: Verkauf von Kuchen / Pommes frites und Würstchen; Öffnung des Getränkestandes
- 15.15 Uhr: Musikverein
- Orchsterschule und
- Jugendorchester
- 16.30 Uhr: christlicher Impuls (Pfarrer Hohn)
- 16.45 Uhr: Feuerwehr (Fahrzeug-Ausstellung und Aktionen für Kinder)
- 17.00-18.00 Uhr: Aktionen / Verkauf in den Klassenräumen Teil 2
- ab 17.30 Uhr: Versteigerung von künstlerisch gestalteten Stühlen der Klasse 4b
- 19.00 Uhr: -ENDE-
Geplant sind außerdem unter anderem:
– Kinderschminken
– Verkauf von Schul-T-Shirts durch den Förderverein
– Hüpfburg
– und vieles mehr!
Wichtiger Hinweis:
Die Aufsichtspflicht liegt während der Veranstaltung bei den Eltern.
Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin und geben Sie diesen gerne auch an Freunde und Bekannte weiter.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2021/2022 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 28.02.2022: Rosenmontag
– 01.03.2022: Fastnachtsdienstag
– 11.04.2022: Verlängerung der Osterferien
– 12.04.2022: Verlängerung der Osterferien
– 27.05.2022: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 17.06.2022: Freitag nach Fronleichnam.
Für die Auswertung der VERgleichs-Arbeiten (VERA) in Klasse 3, sowie die Eingabe der Daten in das landesweite Datenportal wird den entsprechenden Lehrkräften ein Auswertungsstudientag zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte arbeiten an diesem Tag an den Vergleichsarbeiten; die Kinder der 3. Klasse haben an diesem Tag unterrichtsfrei.
Sollte eine Betreuung Ihres Kindes an diesem Tag daheim (oder bei Verwandten oder Bekannten) nicht gewährleistet werden können, so kann Ihr Kind auch in der Schule betreut werden (Unterricht findet nicht statt). Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei der Klassenleiterin (Frau Heckmann), damit eine entsprechende Betreuung in der Schule organisiert werden kann.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Über Sdui haben die Eltern und Sorgeberechtigten die Einladung zur Schulelternbeiratswahl und zu den anschließenden Klassenelternabenden erhalten.
[Auszüge aus der Schulwahlordnung: § 1: Wahlberechtigt und wählbar ist jeder sorgeberechtigte Elternteil (§ 37 Abs. 2 des Schulgesetzes - SchulG). Gleiches gilt für mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schülerinnen und Schüler Beauftragte (§ 37 Abs. 3 SchulG). § 10 (1): Der Schulelternbeirat wird aus der Mitte der Wahlberechtigten der Schule […] unmittelbar von den Wahlberechtigten […] gewählt. § 10 (3): Für je 50 minderjährige Schülerinnen und Schüler werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt; mindestens jedoch werden drei […] Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder gewählt.]
Weitere Informationen zur Wahl des Schulelternbeirates finden Sie hier.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.