[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Frau Zeiger bietet für die Eltern und Sorgeberechtigten der Klasse 1a am 10.01., 20.01. und 28.01.2022 die Möglichkeit zum Elterngespräch an.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen derKlassenleiterin und den Eltern noch abgesprochen.]
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Sie erhalten von Ihrer Klassenleitung eine Einladung zum Klassenelternabend mit einer entsprechenden Tagesordnung.
Die St.-Martin-Schule zu Zewen wird 60 Jahre alt – ein Grund zu feiern!
Die Schulgemeinschaft lädt alle Ehemaligen, Freunde und Förderer der Schule in Zewen herzlich zum gemeinsamen Feiern ein.
In der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr werden die Gäste vom Förderverein unserer Schule mit leckeren Speisen und köstlichen Getränken bestens versorgt.
Das Programm befindet sich noch in der Planung – vorgesehen sind unter anderem:
- 14.00 Uhr:
- Schulsong (Strophen werden von Klasse 3 auf der Bühne gesungen; den Refrain singt die gesamte Schülerschaft mit)
- Begrüßung Herr Butschan, Frau Sieren / weitere Reden
- Lied (Kita Zewen)
- 14.30 Uhr: Baknaufen-Tanzgruppen „Baknaufen-Power“ und „Granatenbeeren“
- 15.00-16.00 Uhr: Aktionen / Verkauf in den Klassenräumen Teil 1
- Öffnung der Gruppenräume und Bistro in der Kita Zewen (Schule)
- ab 15.00 Uhr: Verkauf von Kuchen / Pommes frites und Würstchen; Öffnung des Getränkestandes
- 15.15 Uhr: Musikverein
- Orchsterschule und
- Jugendorchester
- 16.30 Uhr: christlicher Impuls (Pfarrer Hohn)
- 16.45 Uhr: Feuerwehr (Fahrzeug-Ausstellung und Aktionen für Kinder)
- 17.00-18.00 Uhr: Aktionen / Verkauf in den Klassenräumen Teil 2
- ab 17.30 Uhr: Versteigerung von künstlerisch gestalteten Stühlen der Klasse 4b
- 19.00 Uhr: -ENDE-
Geplant sind außerdem unter anderem:
– Kinderschminken
– Verkauf von Schul-T-Shirts durch den Förderverein
– Hüpfburg
– und vieles mehr!
Wichtiger Hinweis:
Die Aufsichtspflicht liegt während der Veranstaltung bei den Eltern.
Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin und geben Sie diesen gerne auch an Freunde und Bekannte weiter.
Für die Auswertung der VERgleichs-Arbeiten (VERA) in Klasse 3, sowie die Eingabe der Daten in das landesweite Datenportal wird den entsprechenden Lehrkräften ein Auswertungsstudientag zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte arbeiten an diesem Tag an den Vergleichsarbeiten; die Kinder der 3. Klasse haben an diesem Tag unterrichtsfrei.
Sollte eine Betreuung Ihres Kindes an diesem Tag daheim (oder bei Verwandten oder Bekannten) nicht gewährleistet werden können, so kann Ihr Kind auch in der Schule betreut werden (Unterricht findet nicht statt). Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei der Klassenleiterin (Frau Heckmann), damit eine entsprechende Betreuung in der Schule organisiert werden kann.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).