Kalender

Mai
14
Fr
2021
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
Mai 14 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.

Mai
24
Mo
2021
Pfingstmontag – Feiertag
Mai 24 ganztägig
Mai
25
Di
2021
Pfingstferien 2021
Mai 25 – Jun 2 ganztägig
Jun
3
Do
2021
Fronleichnam – Feiertag
Jun 3 ganztägig
Jun
4
Fr
2021
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Fronleichnam)
Jun 4 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2020/2021 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 11.02.2021: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2021: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
15.02.2021: Rosenmontag
– 16.02.2021: Fastnachtsdienstag
– 14.05.2021: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 04.06.2021: Freitag nach Fronleichnam.

Jul
16
Fr
2021
Unterrichtsende @ Grundschule Trier-Zewen
Jul 16 um 12:00

Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.

Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).

Jul
17
Sa
2021
Sommerferien 2021
Jul 17 – Aug 29 ganztägig
Sep
13
Mo
2021
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023 @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Sep 13 um 08:00 – 12:00

Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.

Sep
15
Mi
2021
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023 @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Sep 15 um 08:00 – 10:00

Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.

Sep
20
Mo
2021
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023 @ Sekretariat & Elternsprechzimmer
Sep 20 um 08:00 – 12:00

Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2022/23
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.