Im Anschluss an den Abschlussgottesdienst findet die Abschiedsfeier für die vierten Klassen in der Turnhalle der Grundschule Trier-Zewen statt.
Frau Abuaffar wird auch Werke ausstellen, die Kinder während der GTS in der AG-Zeit bei ihr erstellt haben.
Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.
Folgender Ablauf ist für die Einschulung unserer neuen Erstklässler geplant:
–9.30 Uhr: Gottesdienst in der Pfarrkirche Zewen
–10.00 Uhr: Fußmarsch zur Schule
–10.05 Uhr: Fototermin Schule (Schulhof)
–10.15 Uhr: Einschulungsfeier Turnhalle
–11.00 Uhr: Große Pause (Schulhof)
–11.15 Uhr: Unterricht für die Kinder mit den Klassenleiterinnen
-Kaffee & Kuchen für die Eltern (Mensa)
–12.00 Uhr: Ende des ersten Schultages
Unsere Schule nimmt am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teil.
Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Auf Initiative unserer Fachkonferenzleiterin für „Bildende Kunst“, Frau Burczyk, kommt Frau Deutsch, eine Künstlerin aus Trier, an unsere Schule, um Kindern Kunst näher zu bringen.
Mehr zu Frau Deutsch und ihren Projekten finden Sie hier.
Unsere Schule nimmt am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teil.
Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Auf Initiative unserer Fachkonferenzleiterin für „Bildende Kunst“, Frau Burczyk, kommt Frau Deutsch, eine Künstlerin aus Trier, an unsere Schule, um Kindern Kunst näher zu bringen.
Mehr zu Frau Deutsch und ihren Projekten finden Sie hier.
Unsere Schule nimmt am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teil.
Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Auf Initiative unserer Fachkonferenzleiterin für „Bildende Kunst“, Frau Burczyk, kommt Frau Deutsch, eine Künstlerin aus Trier, an unsere Schule, um Kindern Kunst näher zu bringen.
Mehr zu Frau Deutsch und ihren Projekten finden Sie hier.
Unsere Schule nimmt am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teil.
Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Auf Initiative unserer Fachkonferenzleiterin für „Bildende Kunst“, Frau Burczyk, kommt Frau Deutsch, eine Künstlerin aus Trier, an unsere Schule, um Kindern Kunst näher zu bringen.
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Die Fotoaufnahmen werden gemacht von der
Memory-Fotolabor GmbH & Co. KG.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2019/20
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.