Die Anmeldung von „Kann-Kindern“ zum Schulbesuch der Grundschule zum 01.08.2020 ist an unserer Schule möglich am Dienstag, 3. März 2020, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
im Sekretariat unserer Schule.
Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie im Sekretariat unserer Schule auch gerne einen Alternativtermin vereinbaren.
Textauszüge:
Schulgesetz § 58
Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung vom Schulbesuch
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10
Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[Hinweis: Das Sekretariat unserer Schule ist nur dienstags besetzt. Da die beiden Dienstage in der zweiten Februarhälfte unterrichtsfrei sind (Winterferien bzw. beweglicher Ferientag) ist das Sekretariat nicht besetzt und daher eine Anmeldung in der zweiten Februarhälfte nicht möglich. Deshalb erfolgt die Anmeldung am ersten Dienstag im März,]
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
Themen an diesem Termin sind unter anderem:
Der verkehrssichere Radfahrer, Helm richtig angepasst, Das verkehrssichere Fahrrad, Sicherheitsabstand, Schieben des Rades, Pedalstellung, Anfahren „Wer anfährt muss warten“, „Der fließende Verkehr hat Vorrang vor dem ruhenden Verkehr.“, Rechts fahren, Handzeichen und Rechtsabbiegen, Vorbeifahren am Hindernis „Gegenverkehr hat Vorrang.“
Hier gelangen Sie zum Elternbrief.
Einladung zur Elterninformationsveranstaltung:
Welche Schule besucht mein Kind nach Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs?
Einzelne Kindern werden in diesem Schuljahr auf sonderpädagogischen Förderbedarf überprüft. Sollte bei Ihrem Kind dabei festgestellt werden, dass es sonderpädagogische Förderung benötigt, stehen Sie als Eltern vor der Frage, wie die weitere bestmögliche schulische Förderung für Ihr Kind aussehen soll.
Unser Schulsystem bietet viele Möglichkeiten. Sie entscheiden, ob Ihr Kind zukünftig eine Förderschule oder den inklusiven Unterricht an einer Grundschule / weiterführenden Schule (= Schwerpunktschule) besuchen soll.
Bestimmt haben Sie dazu Fragen, zum Beispiel:
- Wie läuft das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ab?
- Welche Rechte haben Sie als Eltern in diesem Verfahren?
- Wie wird der Unterricht an Schwerpunktschulen und Förderschulen gestaltet?
- Wer unterstützt und berät Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahnwahl?
Diese und viele weitere Fragen möchten wir an einer Informationsveranstaltung klären und laden Sie dazu herzlich ein:
Wann: Montag, 09. März 2020 um 19.00 Uhr
Wo: in der Ausonius – Grundschule (Langstraße 4, 54290 Trier)
An diesem Abend werden Sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Förder- und Beratungszentrums Trier ausführlich über die Thematik informiert und Ihre Fragen werden beantwortet.
Nutzen Sie diesen Informationsabend, damit Sie Ihre Entscheidung besser treffen können.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen.
12.03.2020:
An alle Beteiligten des Schwimmfestturnieres der Trierer Grundschulen,
aufgrund der heutigen Ereignisse in Trier bezüglich des Coronavirus
sagen wir unsere morgige Veranstaltung ab. Bitte entschuldigen Sie die kurzfristige Absage.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Weber
(Fachberater Sport der Trierer Grundschulen)
Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Heil an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2019/2020 sind das folgende Wettkämpfe:
- 08.11.2019: Basketball
- 24.01.2020: Turnfest (gemischt)
- 12.02.2020: Tanzen
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Jungen)
- 27.02.2020: Mini-Handball-Turnier (Mädchen)
- 13.03.2020: Schwimmfest (gemischt)
- 20.05.2020: Fußball (Jungen)
- 20.05.2020: Fußball (Mädchen)
- 09.06.2020: Leichtathletiksportfest (gemischt)
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!
Der Gladiators Trier e.V. hat sich angesichts der aktuellen Lage bezüglich des SARS-CoV-2 (Coronavirus) dazu entschlossen die AOK-Grundschulliga vorerst auszusetzen. Dementsprechend sagen wir hiermit alle Turniere bis auf Weiteres ab.
Diese Veranstaltung ist keine Schulveranstaltung.
Da an unserer Schule jedoch im Rahmen der Ganztagsschule auch eine Basketball-AG stattfindet, die von den Gladiators durchgeführt wird, begrüßen wir diese Veranstaltung ausdrücklich.
Die Kinder würden sich über viele Fans sehr freuen!
Hier gelangen Sie zum Elternbrief mit weiteren Informationen.
ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.
ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.
ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.