Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
Der Schulelternbeirat (SEB) unserer Schule organisiert zusammen mit der Beratungsstelle „Die Tür“ aus Trier einen Elternabend zum Thema Medienerziehung und Suchtprävention.
Neben Informationen gibt es praktische Tipps.
Der Elternabend findet am Montag, den 11.03.24 um 19.00 Uhr in der Aula unserer Schule statt und dauert ca. 2 Stunden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Hier finden Sie weitere Informationen.
Der „Tag der Arbeit“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
„Christi Himmelfahrt“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.
„Pfingstmontag“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.