[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.
Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2022/2023 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 16.02.2023: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 17.02.2023: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 20.02.2023: Rosenmontag
– 21.02.2023: Fastnachtsdienstag
– 19.05.2023: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 09.06.2023: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2022/2023 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 16.02.2023: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 17.02.2023: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 20.02.2023: Rosenmontag
– 21.02.2023: Fastnachtsdienstag
– 19.05.2023: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 09.06.2023: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2022/2023 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 16.02.2023: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 17.02.2023: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 20.02.2023: Rosenmontag
– 21.02.2023: Fastnachtsdienstag
– 19.05.2023: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 09.06.2023: Freitag nach Fronleichnam.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2022/2023 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 16.02.2023: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 17.02.2023: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
– 20.02.2023: Rosenmontag
– 21.02.2023: Fastnachtsdienstag
– 19.05.2023: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 09.06.2023: Freitag nach Fronleichnam.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 15. März 2023 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt fristgerecht. Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt den Termin.
Grundschulordnung § 23: Beurlaubung, schulfreie Tage
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Eltern der Kommunionkinder an die Klassenleitung zu richten.
Wir gratulieren unseren Kommunionkindern herzlich zum Empfang der ersten heiligen Kommunion am 23.04.2023.