Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Grundschulordnung § 20 (5) besagt:
Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Von dieser Regelung machen wir Gebrauch. Daher endet am 25. Januar 2019 der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bereits um 12.00 Uhr.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Veranstaltung ist keine Schulveranstaltung.
Da an unserer Schule jedoch im Rahmen der Ganztagsschule auch eine Basketball-AG stattfindet, die von den Gladiators durchgeführt wird, begrüßen wir diese Veranstaltung ausdrücklich.
Die Kinder würden sich über viele Fans sehr freuen!
Hier gelangen Sie zum Elternbrief mit weiterführenden Informationen.
Wie im letzten Jahr, wird auch in diesem Schuljahr wieder auf Weisung des Bildungsministeriums eine Informationsveranstaltungen für Eltern von Kindern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf durchgeführt.
Unsere Schulzahnärztin, Frau Lotta Oittinen, besucht regelmäßig unsere Grundschule, um die Kinder der 2. bis 4. Klassen bzgl. der Zahnhygiene zu beraten und zu sensibilisieren.
- 9.00 Uhr: Klasse 2
- 10.10 Uhr: Klasse 4
- 11.15 Uhr: Klassen 3a & 3b
Diese Veranstaltung ist keine Schulveranstaltung.
Da an unserer Schule jedoch im Rahmen der Ganztagsschule auch eine Basketball-AG stattfindet, die von den Gladiators durchgeführt wird, begrüßen wir diese Veranstaltung ausdrücklich.
Hier gelangen Sie zum Elternbrief mit weiterführenden Informationen.
Sie erhalten von Ihrer Klassenleitung eine Einladung zum Klassenelternabend mit einer entsprechenden Tagesordnung.
Im Anschluss an den gemeinsamen Tagesordnungspunkt 1 „Lesemotivation“ gehen die Klassenleiterinnen mit Ihnen in den jeweiligen Klassenraum Ihres Kindes, wo Sie aktuelle Informationen von der Klassenleiterin zu der jeweiligen Klasse erhalten.
Wir haben die Klassenelternabende aller Klassen bewusst auf einen Termin gelegt, um die überwiegende Mehrheit der Eltern nicht an mehreren Terminen abends zeitlich zu binden. Daraus resultiert bei mehreren Kindern an unserer Schule leider die Situation, dass Sie unter Umständen nicht an allen Elternabenden teilnehmen können; dessen sind wir uns bewusst. Nehmen Sie in diesem Fall einfach an dem Elternabend teil, der Ihnen wichtiger erscheint. Gerne erteilt Ihnen die Klassenleiterin der Klasse, an deren Elternabend Sie in einem solchen Fall leider nicht teilnehmen konnten, auf Anfrage (fern-)mündlich Auskunft über die besprochenen Dinge und ggf. getroffene Entscheidungen.
Sogenannte „Kann-Kinder“ können im oben genannten Zeitraum im Sekretariat unserer Schule angemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz § 58: Vorzeitige Aufnahme […]
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[…]
(6) Bei der Anmeldung sollen folgende Daten des Kindes erhoben werden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. Geburtsdatum,
4. Geburtsort,
5. Geschlecht,
6. Anschrift,
7. Telekommunikationsverbindung,
8. Religionszugehörigkeit,
9. Staatsangehörigkeit,
10. Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
11. vorherrschende Familiensprache,
12. Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
13. Anzahl der Geschwister und
14. Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten (§ 37 Abs. 3 SchulG) erhoben, ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.