Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Herrn Marko Nenno und Herrn Martin Haupenthal.
An diesem Termin geht es um Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen.
Der Förderverein unserer Schule leistet einen sehr wichtigen Beitrag zum Schulleben an der Grundschule Trier-Zewen. Diese Arbeit ist nur möglich durch viele freiwillige Helfer und Förderer.
Ein herzliches „Dankeschön!“ an dieser Stelle für alles, was der Förderverein uns Gutes getan hat!
Am 28.03.2019 um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins in der Mensa unserer Schule statt. Neben der Berichterstattung über Tätigkeiten während des vergangenen Jahres 2018 finden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.
Hier gelangen Sie zur Einladung.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Herrn Marko Nenno und Herrn Martin Haupenthal.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Herrn Marko Nenno und Herrn Martin Haupenthal.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Diese Veranstaltung ist keine Schulveranstaltung.
Da an unserer Schule jedoch im Rahmen der Ganztagsschule auch eine Basketball-AG stattfindet, die von den Gladiators durchgeführt wird, begrüßen wir diese Veranstaltung ausdrücklich.
Die Kinder würden sich über viele Fans sehr freuen!
Hier gelangen Sie zum Elternbrief mit weiterführenden Informationen.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung gibt es in der Woche vom 8. bis 12. April 2019 einen Lesewettbewerb für die Klassen 3 und 4.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung gibt es in der Woche vom 8. bis 12. April 2019 einen Lesewettbewerb für die Klassen 3 und 4.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Herrn Marko Nenno und Herrn Martin Haupenthal.
An diesem Termin erfolgt die Prüfung der gelernten Inhalte in Theorie und Praxis:
Das verkehrssichere Fahrrad; Ausfahren aus Grundstücken und Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren, Abstandhalten und Anhalten; Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen und Hindernissen; Überholen langsam fahrender Fahrzeuge, Verhalten am / im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen, Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“, Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.