08.00 – 10.00 Uhr: Klasse 1a
10.00 – 12.00 Uhr: Klasse 1b
Das Unterrichtskonzept Das ABC der Lebensmittel – Grundschüler lernen mit allen Sinnen ist als pädagogische Begleitmaßnahme zum EU-Schulprogramm empfohlen und behandelt das Thema Ernährung in Theorie und Praxis. Die Lerninhalte sind in neun Unterrichtseinheiten über die gesamte Grundschulzeit verteilt und bleiben so dauerhaft präsent.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Frau Jakobs bietet am
– 14.11.2018 und am
– 28.11.2018
für die GTS-Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 ein Projekt zu Düften an. Dabei soll auch Flüssigseife hergestellt werden.
Die GTS-Schülerinnen und Schüler werden hierzu am 14.11.2018 in zwei Gruppen eingeteilt. Die eine Gruppe nimmt wie gewohnt an der Sport-AG teil, die andere Gruppe nimmt am Duft-Projekt teil. Am 28.11.2018 werden die Gruppen getauscht, sodass alle GTS-Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 an dem Projekt teilnehmen können.
„Apotheke macht Schule“ ist ein Vortragskonzept der rheinland-pfälzischen Apotheker, das sich an Schulen – an Schüler, Eltern und Lehrer – richtet.
Ziel des Konzeptes ist es, im Sinne einer Primärprävention das Gesundheitsbewusstsein zu stärken und Hilfestellung zu eigenverantwortlichem Verhalten zu geben.
In Vorträgen, die an Elternabenden gehalten werden, vermitteln speziell geschulte Apotheker ihr Fachwissen zu verschiedenen Themen. An unserer Schule bietet Frau Dr. Esther Werle-Nötzel aus Saarburg einen Vortrag für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler zu folgendem Thema an:
- Natürlich gesund – Helfen mit Hausmitteln.
Termin: 28. November 2018, 19.30 Uhr
Ort: Grundschule Trier-Zewen (Aula)
Wir laden alle Eltern ein, an diesem interessanten Vortrag teilzunehmen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen den Klassenleiterinnen und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
[Hinweis: Dies ist keine schulische Veranstaltung.]
Die Kinder der 3. Klassen der Grundschule Trier-Zewen zählen zu den Gewinnern der Verlosung für einen Klassensatz Freikarten für das Event „Gymmotion“ in der Arena Trier.
Die Veranstaltung findet am Samstag, den 01.12.2018, um 18.00 Uhr in der Arena Trier statt.
„Imagination“ entführt uns in die Welt der unbegrenzten Möglichkeiten der eigenen Vorstellungskraft. Entdecken Sie die kreative und künstlerische Seite der Gymmotion ganz neu interpretiert. Lassen Sie Ihren Sinnen und Emotionen freien Lauf. Seien Sie selbst Teil des Ganzen.
Ob Breakdance gemischt mit Tricking oder Trampolin in Kombination mit 6 Meter hohen Schaukelringen kombiniert wird, Imagination wird ihre Vorstellungskraft sprengen. Imagination zeigt: Turnen, Theater, Artistik und Varieté. Hochgeschwindigkeitsentertainment mit einer Prise Ironie.“
Aus eigener Erfahrung kann Frau Heil sagen, dass es sich um ein tolles Event handelt, bei dem auch eine Schülerin aus der Klasse 3b mit ihrem Turnverein teilnimmt. Da die Karten nur für die Schüler gedacht sind, müssten die Eltern für sich noch verbilligte Karten kaufen, die Frau Heil für alle zusammen bei der Arena bestellen wird (Erwachsene: 14,50 €, Kinder: 7,00 €).
Frau Heil wird auch an der Veranstaltung teilnehmen und nimmt auch gerne einige Kinder unter ihre Aufsicht, sofern die Kinder zurArena gebracht und dort auch wieder abgeholt werden.
Die Eintrittskarten sind gleichzeitig auch kostenlose Fahrscheine für Busse und Bahnen im Verkehrsverbund Trier.