1. Das Opferfest: 11. August 2019 und 31. Juli 2020
Arabisch „Idul Adha“, türkisch „Kurban Bayrami“, auch „das große Fest“ genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
2. Das Ramadanfest: 24. Mai 2020
Arabisch “Idul Fitr“, türkisch „Ramazan Bayrami“, auch „Fastenbrechenfest“, „das kleine Fest“, „Dankfest“ oder „Süßigkeitsfest“ genannt. Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt im Jahr 2020 am 24. April und endet mit dem o. g. Ramadanfest.
Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Die Termine wurden den Ländern von der Kultusministerkonferenz bekannt gegeben. Sie basieren auf einer einheitlichen Festlegung durch die großen muslimischen Religionsgemeinschaften, die sich auf der Grundlage der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) auf eine einheitliche Bestimmung der muslimischen Festtage geeinigt haben. Dennoch kann es variieren, an welchem Tag die jeweilige Gemeinde das Fest feiert. Angegeben ist jeweils der erste von vier (Opferfest) bzw. drei (Ramadanfest) in Frage kommenden Tagen.
Schülerinnen und Schüler können sich entsprechend der Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsausfall und Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“ für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler – im Falle der Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst – der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorher schriftlich mitteilen, dass sie an diesem Tag die Schule nicht besuchen.
Für den Fall, dass eine Gemeinde das Opferfest 2019 am Tag nach dem genannten Termin feiert, beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um den ersten Schultag des Schuljahrs 2019/2020 handelt und die schriftliche Mitteilung daher noch vor den Sommerferien eingereicht werden muss.
Die oben angegebenen Daten sind bei der Schuljahresplanung, insbesondere bei der Planung von Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen, entsprechend zu berücksichtigen.
Am Donnerstag, 22.08.2019, findet um 19.00 Uhr im Klassenraum der Kinder der Elternabend der Klasse 3 statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten Sie per Sdui.
Kleine Klimaschützer unterwegs
Schon seit 2002 sammeln Kindergarten- und Schulkinder Grüne Meilen für das Weltklima!
Auch 2019 werden wieder europaweit Kinder Wege, die sie zu Fuß, auf Roller und Rad, mit Bus oder Zug zurückgelegt haben, in Grüne Meilen umwandeln und diese zusammen mit ihren Wünschen und Ideen für den Klimaschutz auf der UN-Klimakonferenz präsentieren.
Die Kleinen zeigen den Großen, wie’s geht: sie handeln, zum Schutz unseres Klimas!
Jede „Grüne Meile“ zählt!
Für unsere Schule sammeln die Klassen 2a, 2b, 3, 4a und 4b Kindermeilen. Ein herzliches Dankeschön schon jetzt an alle teilnehmenden Klassen mit Ihren Klassenleiterinnen für das Engagement in Sachen Umwelt!
Weitere Informationen zur Kindermeilenkampagne, die auch von der Lokalen Agenda 21 und unserer Schulaufsichtsbeamtin, Frau Julia Koch, unterstützt wird, finden Sie hier.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2020/21
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2020/2021 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.
Die Fotoaufnahmen werden gemacht von der
Memory-Fotolabor GmbH & Co. KG.