Kalender

Mai
31
Fr.
2024
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Fronleichnam 2024)
Mai 31 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Die beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2023/2024 für den Bereich der Schulen der Stadt Trier wurden einheitlich festgelegt:
– 08.02.2024: Fetter Donnerstag / Weiberfastnacht
– 09.02.2024: Freitag nach Fettem Donnerstag / Weiberfastnacht
12.02.2024: Rosenmontag
– 13.02.2024: Fastnachtsdienstag
– 10.05.2024: Freitag nach Christi Himmelfahrt
– 31.05.2024: Freitag nach Fronleichnam.

Juni
6
Do.
2024
Dienstbesprechung @ Sdui-Videokonferenz
Juni 6 um 15:15
Juni
18
Di.
2024
Leichtathletik-Sportfest der Trierer Grundschulen @ Moselstadion Trier
Juni 18 um 08:00 – 13:00

Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Müller an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2023/2024 sind das folgende Wettkämpfe:

  • 13.10.2023: Handball (Jungen)
  • November 2023: Basketball
  • 19.01.2024: Turnen
  • 20.03.2024: Schwimmen
  • 14.05.2024: Fußball (Jungen & Mädchen)
  • 18.06.2024: Leichtathletiksportfest

Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!

Juli
1
Mo.
2024
Dienstbesprechung @ Sdui-Videokonferenz
Juli 1 um 15:15
Juli
15
Mo.
2024
Sommerferien 2024
Juli 15 – Aug. 23 ganztägig
Sep.
23
Mo.
2024
Klassenfahrt der Klassen 4a & 4b nach Leutesdorf am Rhein @ DJH Leutesdorf am Rhein
Sep. 23 – Sep. 25 ganztägig

Nähere Informationen zur Jugendherberge in Leutesdorf am Rhein finden Sie hier.

Okt.
14
Mo.
2024
Herbstferien 2024
Okt. 14 – Okt. 25 ganztägig
Nov.
1
Fr.
2024
Allerheiligen 2024
Nov. 1 ganztägig

„Allerheiligen“ ist ein gesetzlicher Feiertag und somit unterrichtsfrei.

Dez.
23
Mo.
2024
Weihnachtsferien 2024/2025
Dez. 23 2024 – Jan. 8 2025 ganztägig
Jan.
31
Fr.
2025
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (Klassen 3 und 4) @ Grundschule Trier-Zewen
Jan. 31 um 11:30 – 12:00

Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.