Sogenannte „Kann-Kinder“ können im oben genannten Zeitraum im Sekretariat unserer Schule angemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz § 58: Vorzeitige Aufnahme […]
(1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. […]
(3) […] Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterin oder den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes.
[…]
(6) Bei der Anmeldung sollen folgende Daten des Kindes erhoben werden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. Geburtsdatum,
4. Geburtsort,
5. Geschlecht,
6. Anschrift,
7. Telekommunikationsverbindung,
8. Religionszugehörigkeit,
9. Staatsangehörigkeit,
10. Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
11. vorherrschende Familiensprache,
12. Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
13. Anzahl der Geschwister und
14. Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten (§ 37 Abs. 3 SchulG) erhoben, ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
08.00 – 10.00 Uhr: Klasse 1a
10.00 – 12.00 Uhr: Klasse 1b
Das Unterrichtskonzept Das ABC der Lebensmittel – Grundschüler lernen mit allen Sinnen ist als pädagogische Begleitmaßnahme zum EU-Schulprogramm empfohlen und behandelt das Thema Ernährung in Theorie und Praxis. Die Lerninhalte sind in neun Unterrichtseinheiten über die gesamte Grundschulzeit verteilt und bleiben so dauerhaft präsent.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Deutsche Umwelt-Aktion e.V. kommt zu uns in die Schule und hält in Klasse 4 eine Unterrichtseinheit zum Thema CO2-Fußabdruck.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Fotoaufnahmen werden gemacht von der
Memory-Fotolabor GmbH & Co. KG.
Dies ist keine Schulveranstaltung; da jedoch ein Teil des Erlöses den Fördervereinen von Kindertagesstätte und Grundschule Trier-Zewen zugute kommt, weisen wir gerne darauf hin.
Weitere Informationen zum Kleider- und Spielzeugmarkt finden Sie im Elternbrief.
Unsere Schule hat sich die Leseförderung auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen unseres Maßnahmenpaketes zur Leseförderung kommen vom 10. Januar 2019 an jeweils 2 bis 3 Drittklässler in den Kindergarten, um den Kindergartenkindern vorzulesen und somit schon vorschulisch die Leselust und -motivation zu steigern.
Es ist geplant, an jedem 2. Donnerstag vorzulesen, also an folgenden Terminen:
– 10.01.2019,
– 07.02.2019,
– 21.02.2019,
– 07.03.2019,
– 21.03.2019,
– 04.04.2019,
– 02.05.2019,
– 16.05.2019,
– 13.06.2019.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Konzept der Leseförderung haben, welches auch mit dem SEB unserer Schule abgestimmt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Schwimmfest der Trierer Grundschulen wurde vom 15.03.2019 um eine Woche auf den 22.03.2019 verschoben.
Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Heil an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2018/2019 sind das folgende Wettkämpfe:
- 09.11.2018: Basketball
- 04.12.2018: Turnfest (gemischt)
- 24.01.2018: Mini-Handball-Turnier (Jungen)
- 24.01.2018: Mini-Handball-Turnier (Mädchen)
- 22.03.2018: Schwimmfest (gemischt)
- 10.05.2018: Fußball (Jungen)
- 10.05.2018: Fußball (Mädchen)
- 19.06.2018: Leichtathletiksportfest (gemischt)
Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!