[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
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[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
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[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
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Die Grundschulordnung § 20 (5) besagt:
Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).
Von dieser Regelung machen wir Gebrauch. Daher endet am 25. Januar 2019 der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bereits um 12.00 Uhr.
Wie im letzten Jahr, wird auch in diesem Schuljahr wieder auf Weisung des Bildungsministeriums eine Informationsveranstaltungen für Eltern von Kindern mit zu erwartendem sonderpädagogischen Förderbedarf durchgeführt.
Sie erhalten von Ihrer Klassenleitung eine Einladung zum Klassenelternabend mit einer entsprechenden Tagesordnung.
Im Anschluss an den gemeinsamen Tagesordnungspunkt 1 „Lesemotivation“ gehen die Klassenleiterinnen mit Ihnen in den jeweiligen Klassenraum Ihres Kindes, wo Sie aktuelle Informationen von der Klassenleiterin zu der jeweiligen Klasse erhalten.
Wir haben die Klassenelternabende aller Klassen bewusst auf einen Termin gelegt, um die überwiegende Mehrheit der Eltern nicht an mehreren Terminen abends zeitlich zu binden. Daraus resultiert bei mehreren Kindern an unserer Schule leider die Situation, dass Sie unter Umständen nicht an allen Elternabenden teilnehmen können; dessen sind wir uns bewusst. Nehmen Sie in diesem Fall einfach an dem Elternabend teil, der Ihnen wichtiger erscheint. Gerne erteilt Ihnen die Klassenleiterin der Klasse, an deren Elternabend Sie in einem solchen Fall leider nicht teilnehmen konnten, auf Anfrage (fern-)mündlich Auskunft über die besprochenen Dinge und ggf. getroffene Entscheidungen.