Individuelle Förderung ist Auftrag jeder einzelnen Schule in jeder Schulart: „Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (…)“ (§ 10 Abs. 1 Schulgesetz).
Diesem Auftrag kommt unsere Schule bereits jetzt selbstverständlich nach. Doch wir als Lehrerkollegium wollen in diesem Bereich noch besser werden, als wir es ohnehin schon sind. Daher werden wir uns am 14. Mai 2019 unter der fachlichen Leitung von Grundschulberatern aus dem Pädagogischen Beratungssystem im Rahmen eines Studientages fortbilden.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.
Hier gelangen Sie zum Elternbrief.
Für die Auswertung der VERgleichs-Arbeiten (VERA) in Klasse 3, sowie die Eingabe der Daten in das landesweite Datenportal wird den entsprechenden Lehrkräften ein Auswertungsstudientag zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte arbeiten an diesem Tag an den Vergleichsarbeiten; die Kinder der 3. Klasse haben an diesem Tag unterrichtsfrei.
Sollte eine Betreuung Ihres Kindes an diesem Tag daheim (oder bei Verwandten oder Bekannten) nicht gewährleistet werden können, so kann Ihr Kind auch in der Schule betreut werden (Unterricht findet nicht statt). Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei den Klassenleiterinnen (Frau Hartke, Frau Heil, Frau Scheuer), damit eine entsprechende Betreuung in der Schule organisiert werden kann.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.
Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.