Kalender

Mai
20
Mo
2019
VERA-3-Auswertungsstudientag (Klasse 3: unterrichtsfrei)
Mai 20 ganztägig

Für die Auswertung der VERgleichs-Arbeiten (VERA) in Klasse 3, sowie die Eingabe der Daten in das landesweite Datenportal wird den entsprechenden Lehrkräften ein Auswertungsstudientag zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte arbeiten an diesem Tag an den Vergleichsarbeiten; die Kinder der 3. Klasse haben an diesem Tag unterrichtsfrei.

Sollte eine Betreuung Ihres Kindes an diesem Tag daheim (oder bei Verwandten oder Bekannten) nicht gewährleistet werden können, so kann Ihr Kind auch in der Schule betreut werden (Unterricht findet nicht statt). Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei den Klassenleiterinnen (Frau Hartke, Frau Heil, Frau Scheuer), damit eine entsprechende Betreuung in der Schule organisiert werden kann.

Mai
30
Do
2019
Christi Himmelfahrt – Feiertag
Mai 30 ganztägig
Mai
31
Fr
2019
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
Mai 31 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.

Jun
10
Mo
2019
Pfingstmontag – Feiertag
Jun 10 ganztägig
Jun
20
Do
2019
Fronleichnam – Feiertag
Jun 20 ganztägig
Jun
21
Fr
2019
Beweglicher Ferientag (Freitag nach Fronleichnam)
Jun 21 ganztägig

Jede Schule kann gem. § 4 FerienO pro Schuljahr (ab 2017/2018) zusätzlich zu den Ferien über sechs bewegliche Ferientage verfügen.

Jul
1
Mo
2019
Sommerferien 2019
Jul 1 – Aug 11 ganztägig
Sep
30
Mo
2019
Herbstferien 2019
Sep 30 – Okt 13 ganztägig
Dez
23
Mo
2019
Weihnachtsferien 2019/2020
Dez 23 2019 – Jan 6 2020 ganztägig
Jan
31
Fr
2020
Unterrichtsende @ Grundschule Trier-Zewen
Jan 31 um 12:00

Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.

Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).