Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Schulveranstaltung. Es herrscht Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler! Als Ausgleich ist am Montag, 18. Juni 2018 für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei; die Ganztagsschule entfällt am 18. Juni 2018 ebenfalls.
[Gunther Butschan, Schulleiter]
Die Ergebnisse der Projekttage „Olympia ruft: Mach mit!“ werden vorgestellt. Es finden sozusagen kleine Olympische Spiele in Zewen auf dem Sportplatz statt, die in diesem Jahr auch die traditionellen Bundesjugendspiele ersetzen sollen.
Hiermit verbunden findet ein kleines Schulfest statt.
Hier erfahren Sie mehr über die Projekttage.
Im Rahmen der „Verlegung von Unterricht“ findet am Samstag, 16.06.2018 die Präsentation der Projekttage „Olympia ruft: Mach‘ mit!“ mit Sport- und anschließendem kleinen Schulfest auf der Sportanlage in Trier-Zewen (Oberkirch 48) statt. Es handelt sich dabei um eine schulische Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
Im Ausgleich dazu ist Montag, der 18.06.2018 unterrichtsfrei für alle; die Ganztagsschule entfällt an diesem Tag ebenfalls.
[Gunther Butschan, Schulleiter]
Im Anschluss an den Abschlussgottesdienst findet die Abschiedsfeier für die vierten Klassen in der Turnhalle der Grundschule Trier-Zewen statt.
Frau Abuaffar wird auch Werke ausstellen, die Kinder während der GTS in der AG-Zeit bei ihr erstellt haben.
Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.
Folgender Ablauf ist für die Einschulung unserer neuen Erstklässler geplant:
–9.30 Uhr: Gottesdienst in der Pfarrkirche Zewen
–10.00 Uhr: Fußmarsch zur Schule
–10.05 Uhr: Fototermin Schule (Schulhof)
–10.15 Uhr: Einschulungsfeier Turnhalle
–11.00 Uhr: Große Pause (Schulhof)
–11.15 Uhr: Unterricht für die Kinder mit den Klassenleiterinnen
-Kaffee & Kuchen für die Eltern (Mensa)
–12.00 Uhr: Ende des ersten Schultages
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2019/20
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.
Hier finden Sie die Einladung zur Schulelternbeiratswahl und den anschließenden Klassenelternabenden.
[Auszüge aus der Schulwahlordnung: § 1: Wahlberechtigt und wählbar ist jeder sorgeberechtigte Elternteil (§ 37 Abs. 2 des Schulgesetzes - SchulG). Gleiches gilt für mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schülerinnen und Schüler Beauftragte (§ 37 Abs. 3 SchulG). § 10 (1): Der Schulelternbeirat wird aus der Mitte der Wahlberechtigten der Schule […] unmittelbar von den Wahlberechtigten […] gewählt. § 10 (3): Für je 50 minderjährige Schülerinnen und Schüler werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt; mindestens jedoch werden drei […] Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder gewählt.]
Weitere Informationen zur Wahl des Schulelternbeirates finden Sie hier.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2019/20
Gemäß § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz besuchen alle Kinder, die bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres 2019/2020 die Schule.
Die Erziehungsberechtigten oder die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten müssen daher die Kinder, die bis zu dem oben genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Grundschule oder Förderschule anmelden. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung können auch unmittelbar an der zuständigen Förderschule angemeldet werden.
[Auszüge aus der Schulwahlordnung: § 1: Wahlberechtigt und wählbar ist jeder sorgeberechtigte Elternteil (§ 37 Abs. 2 des Schulgesetzes - SchulG). Gleiches gilt für mit der Erziehung und Pflege minderjähriger Schülerinnen und Schüler Beauftragte (§ 37 Abs. 3 SchulG). § 10 (1): Der Schulelternbeirat wird aus der Mitte der Wahlberechtigten der Schule […] unmittelbar von den Wahlberechtigten […] gewählt. § 10 (3): Für je 50 minderjährige Schülerinnen und Schüler werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt; mindestens jedoch werden drei […] Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder gewählt.]
Weitere Informationen zur Wahl des Schulelternbeirates finden Sie hier.