Die Teilnahme am Gottesdienst ist, insbesondere für alle Eltern und Kinder nicht-christlichen Glaubens, natürlich freiwillig. Gemäß den letzten Vorgaben dürfen nur 65 Personen in die Kirche. Daher kann voraussichtlich nur jeweils das Erstklässler-Kind und ein Elternteil an dem Gottesdienst teilnehmen. Wenn allerdings nur etwa die Hälfte der Erstklässler-Kinder zum Gottesdienst kommt, könnten auch beide Elternteile am Gottesdienst teilnehmen. Bitte geben Sie uns kurz unter info@grundschule-zewen.de Bescheid, wenn Sie mit einer Familie nicht am Gottesdienst teilnehmen möchten; dann können wir diese Plätze ggf. für andere Familien freigeben. Wenn Sie keine weitere Informationen dazu von uns erhalten, so kann weiterhin nur ein Elternteil pro Erstklässler/in am Gottesdienst teilnehmen. Leider können die übrigen Klassen, die Kindergartenkinder und deren Erzieher/innen nicht wie sonst am Gottesdienst teilnehmen. Ebensowenig können andere Christen am Gottesdienst teilnehmen. Wir bitten um Verständnis.
Bitte leisten Sie den Anweisungen des Empfangsdienstes Folge, kommen Sie mit einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gottesdienst und desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände.
Der Zugang zum Gottesdienst wird wie oben beschrieben begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gläubigen zu einem bestimmten Gottesdienst richtet sich nach der Größe des Raumes und sämtlichen für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen geltenden Regeln. Im Rahmen dieser Zugangsregelung müssen zum Zweck der Nachverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes Ihre Daten erfasst werden. Dazu werden im Eingangsbereich der Kirche vorbereitete, vereinfachte Listen mit den Namen der Erstklässler/innen und den dazugehörigen Eltern bzw. Sorgeberechtigten ausliegen. Bitte tragen Sie sich dort mit Unterschrift entsprechend ein. Falls Sie Ihren Namen nicht in der Liste finden oder dieser fehlerhaft ist, sprechen Sie uns bitte an.
Ihre personenbezogenen Daten oder die Ihres/r Kindes/r werden nach dem Gottesdienst für einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen gespeichert. Ihre Daten werden im Bedarfsfall der Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Die Offenlegung gegenüber öffentlichen Stellen ist nach § 9 Abs. 1 KDG rechtmäßig. Eine sonstige Weitergabe Ihrer Daten oder die Ihres/r Kindes/r erfolgt nicht.
Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer o.a. Daten können Sie jederzeit, vor dem Besuch des Gottesdienstes widerrufen. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie haben ein Recht auf Auskunft, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden (§ 17 KDG). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Berichtigung (§ 18 KDG) und auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des § 19 KDG. Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG). Daneben haben Sie das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht: Kirchliches Datenschutzzentrum, Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt, E-Mail-Adresse: info(at)kdsz-ffm.de