Kalender

Juni
6
Do.
2024
Dienstbesprechung @ Sdui-Videokonferenz
Juni 6 um 15:15
Juni
18
Di.
2024
Leichtathletik-Sportfest der Trierer Grundschulen @ Moselstadion Trier
Juni 18 um 08:00 – 13:00

Die Grundschule Trier-Zewen nimmt mit der Schulmannschaft unter der Leitung von Frau Müller an den sportlichen Wettkämpfen der Trierer Grundschulen statt. Im Schuljahr 2023/2024 sind das folgende Wettkämpfe:

  • 13.10.2023: Handball (Jungen)
  • November 2023: Basketball
  • 19.01.2024: Turnen
  • 20.03.2024: Schwimmen
  • 14.05.2024: Fußball (Jungen & Mädchen)
  • 18.06.2024: Leichtathletiksportfest

Wir wünschen unserer Schulmannschaft viel Erfolg, vor allem aber Spaß bei den sportlichen Wettkämpfen!

Juli
1
Mo.
2024
Dienstbesprechung @ Sdui-Videokonferenz
Juli 1 um 15:15
Sep.
23
Mo.
2024
Klassenfahrt der Klassen 4a & 4b nach Leutesdorf am Rhein @ DJH Leutesdorf am Rhein
Sep. 23 – Sep. 25 ganztägig

Nähere Informationen zur Jugendherberge in Leutesdorf am Rhein finden Sie hier.

Jan.
31
Fr.
2025
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse (Klassen 3 und 4) @ Grundschule Trier-Zewen
Jan. 31 um 11:30 – 12:00

Grundschulordnung
§ 40 Zeugnisausgabe
(1) Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
(2) Die Ausgabe von Zeugnissen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
(3) Ein Elternteil bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von dem Zeugnis Kenntnis genommen hat.

Unterrichtsende @ Grundschule Trier-Zewen
Jan. 31 um 12:00

Der Unterricht endet für alle Klassen an diesem Tag um 12.00 Uhr.

Grundschulordnung
§ 20 Unterrichtszeit
(5) Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses kann der Unterricht für die Klassenstufen 3 und 4 gemeinsam mit dem Unterricht der Klassenstufen 1 und 2 enden. Kann eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu diesem früheren Unterrichtsende durch den für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständigen Träger nicht sichergestellt werden, sind die Kinder, die für die Rückkehr nach Hause auf die Beförderung der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind, bis zum üblichen Unterrichtsende dieses Tages zu beaufsichtigen (§ 21).