In der Turnhalle beginnt gegen 10.00 Uhr eine kleine Einschulungsfeier, wo Ihnen auch die Klassenleitungen (Klasse 1a: Frau Hartke & Frau Scheuer; Klasse 1b: Frau Heil und Frau Seegel (Französisch bilingual)) vorgestellt werden.
Bitte beachten Sie zur Einschulungsfeier die folgenden Hinweise:
- An der Einschulungsfeier können aus Platzgründen diesmal leider nur die Erstklässler/innen und deren beide Eltern teilnehmen. Onkel, Tanten, Großeltern, Patinnen und Paten und weitere Personen können leider nicht kommen, um die Größe der Veranstaltung überschaubar zu halten. Wir wurden explizit von der ADD Trier dazu aufgefordert, diese Regelung zu beachten und auch entsprechend umzusetzen.
- Die Anzahl der Gäste ist so zu bemessen, dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt ist. Dieser Mindestabstand gilt nicht für Menschen, die in einem Haushalt leben. Eltern können also direkt mit ihren Kindern zusammensitzen. Dementsprechend werden immer drei Sitzplätze in der Halle zusammenstehen (Erstklässler/in plus beide Elternteile), jeweils im Abstand von 1,5 Metern zur nächsten Dreiersitzgruppe. Damit wird die Halle nahezu ausgefüllt sein und es können auch an der Einschulungsfeier leider nicht die Schulgemeinschaft, Kindergartenkinder etc. teilnehmen. Lediglich für einzelne Programmbeiträge kommen die entsprechenden Schülerinnen und Schüler nach vorne in der Turnhalle.
- Eine tagesaktuelle Dokumentation der Anwesenden muss erfolgen. Dazu werden im Eingangsbereich vorbereitete, vereinfachte Listen mit den Namen der Erstklässler/innen und den dazugehörigen Eltern bzw. Sorgeberechtigten ausliegen. Bitte tragen Sie sich dort mit Unterschrift entsprechend ein. Falls Sie Ihren Namen nicht in der Liste finden oder dieser fehlerhaft ist, sprechen Sie uns bitte an. Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe erfolgt analog zu der oben beim Gottesdienst genannten Weise. Wenn Sie dazu Fragen haben sollten, informieren wir Sie auf Anfrage selbstverständlich gerne.
- Die Beachtung des Abstandes zwischen Erwachsenen ist beim Zu- und Abgang durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen. Dazu werden die vorgegebenen Abstände durch Hütchen etc. markiert sein. Bitte halten Sie diese Abstände stets ein.
- Die Räume sind vor und nach der Veranstaltung gut zu lüften.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen gesund sein, sie dürfen insbesondere keine Symptome einer akuten Erkältung oder Atemwegserkrankung zeigen.
- Die sonstigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und der allgemeinen Hygiene zur Reduzierung des Infektionsrisikos müssen beachtet werden. Bitte helfen Sie mit! Tragen Sie und Ihr Kind (außer am Sitzplatz) eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie stets zu anderen Kindern und deren Eltern einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern. Bitte waschen Sie sich im Eingangsbereich die Hände oder nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel.
Am Ende der Einschulungsfeier werden die Erstklässler/innen jeweils klassenweise einzeln aufgerufen. Sobald alle Kinder einer Klasse vollzählig sind, gehen diese mit der Klassenleitung nach oben in den entsprechenden Klassenraum und haben dort bis 12.00 Uhr Unterricht.
Leider können wir in diesem Jahr aufgrund der geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen und der fehlenden Platzverhältnisse (Abstandsgebot) kein Elterncafé anbieten. Daher müssen die Eltern leider nach der Einschulungsfeier (mit Maske und Abstand) die Turnhalle verlassen und können ihre Kinder ab 12.00 Uhr vor der Turnhalle wieder in Empfang nehmen und einen möglichst schönen restlichen ersten Schultag verbringen.
Es tut uns leid, dass wir nicht in der gewohnten Weise den ersten Schultag so gebührend feiern können wie sonst, aber die aktuellen Bestimmungen lassen dies einfach nicht zu.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“.
Hier erfahren Sie mehr zum richtigen Verhalten im Brandfall.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat darauf aufmerksam gemacht, dass auch im Kontext der Corona-Pandemie die Feueralarmprobe spätestens in der zweiten Unterrichtswoche des Schuljahres 2020/2021 unerlässlich ist.
Um die Corona-bedingten Gefährdungen hierbei zu minimieren, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Während der Übung tragen alle Beteiligte einen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Bei einem realen Feueralarm darf das Tragen von einem MNS natürlich nicht zu einer Verzögerung führen und es würde im Zweifel dann darauf verzichtet. Im Ernstfall geht die Menschenrettung vor.
- Alle Beteiligten sollten die Gebäude zügig verlassen, aber Gedränge mit Körperkontakt vermeiden.
- An den Sammelstellen sollten die Beteiligten größtmöglichen Abstand voneinander halten. Wo möglich, sollte ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
- Nach Beendigung der Übung sollten die Beteiligten nicht gleichzeitig, sondern versetzt wieder in das Schulgebäude gehen. Also in Gruppen oder Klassen.
Wir werden die Feueralarmprobe wie beschrieben durchführen und auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2021/22
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2021/22
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin erfolgt die Prüfung der gelernten Inhalte in Theorie und Praxis:
Das verkehrssichere Fahrrad; Ausfahren aus Grundstücken und Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren, Abstandhalten und Anhalten; Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen und Hindernissen; Überholen langsam fahrender Fahrzeuge, Verhalten am / im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen, Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“, Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Am Donnerstag, 10.09.2020, findet um 19.30 Uhr im Klassenraum der Kinder der Elternabend der Klasse 2 statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten die betreffenden Eltern / Sorgeberechtigten von der Klassenleiterin, Frau Heckmann.
Am Donnerstag, 10.09.2020, finden um 19.30 Uhr in den Klassenräumen der Kinder die Elternabende der Klassen 3a & 3b statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten die betreffenden Eltern / Sorgeberechtigten von den Klassenleiterinnen, Frau Hüsch bzw. Frau Burczyk.
Die Schülervertretung nimmt an dieser Gesamtkonferenz nicht teil, sondern wird in einem separaten Treffen angemessen an der Entscheidungsfindung zu den verschiedenen Konferenzthemen beteiligt.