Von der Grundschule Trier-Zewen geht es an der Mosel entlang über die Konzer Brücke nach Konz zum Spielplatz an der Mosel und wieder zurück zur Grundschule Trier-Zewen.
Der Wandertag führt die Klassen 3a & 3b von der Schule aus durch den Wald und später an der schönen Mosel wieder zurück zur Schule.
Die Aufnahmen werden gemacht von der Foto Raabe GmbH.
Die Klasse 2 nimmt im Rahmen des Kulturwandertages der Stadt Trier im Stadtmuseum Simeonstift gg. 9 Uhr an einer Führung teil:
Von Römern, einem Heiligen und einem Kaiser – Geschichte der Porta Nigra
Unsere Schulzahnärztin, Frau Lotta Oittinen, besucht regelmäßig unsere Grundschule, um die Kinder bzgl. der Zahnhygiene zu beraten und zu sensibilisieren.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
[Die genauen Sprechzeiten werden zwischen der Klassenleiterin und den Eltern abgesprochen.]
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen (Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch) zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen.
Außerdem erfolgen die Empfehlungsgespräche für den Besuch der weiterführende Schule.
Grundschulordnung § 16 – Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2. die Leistungen.
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.