Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2021/22
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2021/22
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin erfolgt die Prüfung der gelernten Inhalte in Theorie und Praxis:
Das verkehrssichere Fahrrad; Ausfahren aus Grundstücken und Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren, Abstandhalten und Anhalten; Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen und Hindernissen; Überholen langsam fahrender Fahrzeuge, Verhalten am / im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen, Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“, Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Am Donnerstag, 10.09.2020, findet um 19.30 Uhr im Klassenraum der Kinder der Elternabend der Klasse 2 statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten die betreffenden Eltern / Sorgeberechtigten von der Klassenleiterin, Frau Heckmann.
Am Donnerstag, 10.09.2020, finden um 19.30 Uhr in den Klassenräumen der Kinder die Elternabende der Klassen 3a & 3b statt.
Eine Einladung mit Tagesordnung erhalten die betreffenden Eltern / Sorgeberechtigten von den Klassenleiterinnen, Frau Hüsch bzw. Frau Burczyk.
Die Schülervertretung nimmt an dieser Gesamtkonferenz nicht teil, sondern wird in einem separaten Treffen angemessen an der Entscheidungsfindung zu den verschiedenen Konferenzthemen beteiligt.
Von der Grundschule Trier-Zewen geht es an der Mosel entlang über die Konzer Brücke nach Konz zum Spielplatz an der Mosel und wieder zurück zur Grundschule Trier-Zewen.
Der Wandertag führt die Klassen 3a & 3b von der Schule aus durch den Wald und später an der schönen Mosel wieder zurück zur Schule.
Die Aufnahmen werden gemacht von der Foto Raabe GmbH.